Urteil gegen Todespfleger Daniel B. gesprochen

Wegen mehrfachen versuchten Mordes ist der Saarländer Daniel B. jetzt vom Landgericht Saarbrücken verurteilt worden.
Das Urteil gegen den Ex-Pfleger ist rechtskräftig. Archivfoto: BeckerBredel
Das Urteil gegen den Ex-Pfleger ist rechtskräftig. Archivfoto: BeckerBredel

Wegen versuchter Morde an fünf Patient:innen und gefährlicher Körperverletzung ist ein ehemaliger Krankenpfleger im Saarland zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag (3. März 2022) gegen Daniel B. ein lebenslanges Berufsverbot als Krankenpfleger oder für den Rettungsdienst.

Staatsanwaltschaft wollte auch Sicherungsverwahrung – Verteidigung hatte Freispruch gefordert

Die Richter folgten nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daniel B. wollte sich profilieren

Der 30-Jährige hatte nach den Feststellungen des Gerichts in den Jahren 2015 und 2016 mehreren Patient:innen in der SHG-Klinik in Völklingen und im Uni-Klinikum Homburg nicht verordnete Medikamente verabreicht. Nach Ansicht der Richter wollte er sich aus Geltungsdrang bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren. Dass die Menschen dadurch sterben könnten, habe er billigend in Kauf genommen.

Bei Obduktionen Rückstände entdeckt

Bei der Obduktion von Leichnamen waren Rückstände entsprechender Präparate gefunden worden. Nur zwei der betroffenen Patient:innen hatten die Klinikaufenthalte überlebt. Der Angeklagte erklärte zum Prozessauftakt im Juni 2021, er habe die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen. Die aufwendigen Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem er sich in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben hatte.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur