Verstecktes Messer, Einschleusung und mehr: Saarbrücker Zoll kontrolliert Betriebe und Personen

Der Zoll in Saarbrücken hat am Dienstag (21. Juni 2022) Unternehmen und Personen im Saarland sowie im Raum Kaiserslautern überprüft. Dabei wurden mehrere Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung festgestellt.
Die Zöllner:innen kontrollierten Unternehmen und Personen im Saarland. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken
Die Zöllner:innen kontrollierten Unternehmen und Personen im Saarland. Foto: Hauptzollamt Saarbrücken

Insgesamt 14 Zöllner:innen des Hauptzollamts Saarbrücken deckten am Dienstag 16 Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auf. Sie hatten dazu acht Unternehmen und 21 Personen im Saarland und im Raum Kaiserslautern überprüft. Der Fokus lag dabei auf südostasiatischen Staatsangehörigen und ihren Geschäften.

Veruntreuung, Einschleusen und mehr

Die ersten Überprüfungen förderten folgende Verdachtsmomente zutage:

  • 8-mal Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB)
  • 8-mal Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
  • 7-mal unerlaubter Aufenthalt
  • 7-mal Einschleusen von Ausländer:innen
  • 11-mal Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).

Fluchtversuch und ein verstecktes Messer

In einem Fall mussten die Zöllner:innen einen Fluchtversuch vereiteln. Obwohl die betroffene Person Widerstand gegen die Vollzugsbeamt:innen leistete, konnte sie jedoch nicht entwischen. Bei einer anderen Überprüfung entdeckten die Kontrolleur:innen ein Messer, das die Person versteckt am Körper trug. Der Zoll nahm Personen, die sich nicht ausweisen konnten oder keine Aufenthaltsgenehmigung hatten, vorläufig fest.

Notlage von südostasiatischen Beschäftigten „skrupellos ausgenutzt“

Wie der Zoll in einer Mitteilung berichtet, werden vor allem „vietnamesische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt„. Die Einreise erfolgt dann häufig illegal. Da die Beschäftigten kein Deutsch sprechen und sich unerlaubt im Land aufhalten, geraten sie schnell in ein Abhängigkeitsverhältnis.

„Unsere Kontrollen ergeben vielfach, dass die Notlage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer skrupellos ausgenutzt wird“, erklärt Anja Ball, Leiterin des Hauptzollamts Saarbrücken. „Wenn es um diese Form der Ausbeutung geht, spielen oftmals auch andere Deliktsbereiche eine Rolle. Darunter fallen vor allem die unerlaubte Einreise, der unerlaubte Aufenthalt und der Menschenhandel. Deshalb ist eine gute behördenübergreifende Zusammenarbeit extrem wichtig.“

Europaweite „Joint Action Days“

Zwischen dem 15. und 21. Juni 2022 kontrollierten Zollbeamt:innen europaweit vor allem vietnamesische Personen, um Informationen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu sammeln. Die Aktion sollte dazu beitragen, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potenzielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. Das Bundeskriminalamt koordinierte die Aktion, die Europol angestoßen hatte, in Deutschland.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat durch das 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zusätzliche Befugnisse erhalten. Es zielt insbesondere darauf ab, Schattenwirtschaft und organisierte Kriminalität zu verhindern. Zudem soll die Reform dazu beitragen, den Datenaustausch mit anderen Behörden zu verbessern.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken, 23.06.2022