Viele neue Details zu Polizistenmorden von Kusel
Die Tatwaffen im Fall der ermordeten Polizeikräfte von Kusel/Rheinland-Pfalz gehören nicht dem Verdächtigen Andreas S. Das hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am heutigen Dienstag (1. März 2022) mitgeteilt. Die Schrotflinte und das Jagdgewehr seien demnach auf der Waffenbesitzkarte „einer anderen, berechtigten Person“ eingetragen. „Eine eventuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit dieser anderen Person, namentlich nach dem Waffengesetz, ist Gegenstand der Ermittlungen“, hieß es.
Wie kam S. an die Waffen?
S. hatte zum Tatzeitpunkt Ende Januar demnach keine Waffenerlaubnis. Wie er an die Tatwaffen kam, werde derzeit noch ermittelt.
Andreas S. soll alleine geschossen haben
Nach den neuesten Erkenntnissen der Ermittler:innen habe der 38-Jährige alleine auf die Polizistin Yasmin B. und den Polizisten Alexander K. geschossen. An den beiden Waffen seien die Finger- und DNA-Spuren von S. festgestellt worden, jedoch keine des zweiten Verdächtigen, Florian V. Der Haftbefehl wegen Mordes gegen den 32-Jährigen wurde inzwischen aufgehoben. S. sei ein sehr guter Schütze, habe einen Einlader wie die Tatwaffe zur Jagd eingesetzt und konnte dabei sehr schnell nachladen. Bei V., gebe es dagegen keine Anhaltspunkte für eine Schießpraxis.
Florian V.: So lief die Tat ab
In seinen Vernehmungen hatte V. stets bestritten, an der Ermordung beteiligt gewesen zu sein. Seiner Aussage zufolge habe der Kastenwagen, mit dem er und S. unterwegs waren, zunächst gehalten. Vom Auto aus habe S. dann mit Hilfe eines Nachtsichtgeräts ein Wildschwein geschossen. V. sei dann ausgerüstet mit einer Wärmebildkamera auf das an der Straße angrenzende Feld gegangen, um das Tier zu holen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Polizeistreife eingetroffen. Daraufhin sei V. wieder zurück zu dem Transporter und dem Polizeiwagen, während Alexander K. am Streifenwagen gefunkt habe. Andreas S. sei zum Kastenwagen gegangen, um Dokumente zu holen. Als die Schüsse begannen, habe V. Deckung im Straßengaben gesucht.
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Schusswesten konnten nichts ausrichten
Yasmin B. traf ein Schuss aus der Schrotflinte tödlich. K. wurde auch von einem Schrotschuss verletzt. Tödlich waren aber die drei Schüsse, die aus dem Jagdgewehr abgefeuert wurden. Beide Polizeibeamt:innen hätten laut Staatsanwaltschaft Schusswesten getragen. Die Schüsse trafen die Beamt:innen jedoch so, dass die Westen nichts ausrichten konnten.
Beide Verdächtigen noch in U-Haft
Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass aufgrund der Dynamik des Geschehens beide Männer Schüsse abgefeuert haben müssen. Sie sitzen derzeit in Untersuchungshaft. Gegen V. wird mittlerweile nur noch wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei und Strafvereitelung ermittelt. Andreas S. hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Alle SOL.DE-Artikel zu den Polizistenmorden findet ihr hier.
Verwendete Quellen:
- Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, 01.03.2022
- eigene Berichte