Waffe mit Munition, 4.000 Euro Bargeld, illegale Einreise und mehr: Polizei stoppt Pkw in Saarbrücken
Polizei stoppt Pkw in Saarbrücken
Nach eigenen Angaben hat die Bundespolizei im Saarland in der Nacht zum Mittwoch (22. Dezember 2021), gegen 01.00 Uhr, einen „doppelten Fahndungserfolg“ verzeichnen können. Wie aus einer entsprechenden Mitteilung hervorgeht, fiel den Einsatzkräften in der Metzer Straße in Richtung Saarbrücken ein Auto auf. „Unmittelbar vor der Kontrolle des Fahrzeuges konnten die Beamten hektische Bewegungen des Fahrzeugführers im Innenraum erkennen“, so die Mitteilung. Die anschließende Kontrolle brachte Aufklärung.
Zahlreiche Vergehen festgestellt
„In einer Tasche im Fußraum, hinter dem Beifahrersitz, stellten die Beamten einen Revolver mit Munition sicher, welcher dem 31-jährigen Fahrer zugeordnet werden konnte“, so die Bundespolizeiinspektion Saarbrücken. Zudem habe der Beifahrer keine „Identitätspapiere“ mit sich geführt. Bei der anschließenden Durchsuchung des Wagens wurde „ein Bargeldbetrag von über 4.000 Euro in kleiner Stücklung aufgefunden und sichergestellt“.
Während der Ermittlungen zur Identität des Beifahrers seien die Einsatzkräfte auf eine „Fahndungsausschreibung zur Festnahme wegen Strafvollstreckung im Zusammenhang mit der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln“ gestoßen. Doch das war noch nicht alles. Laut Mitteilung stellte die Polizei darüber hinaus fest, dass dem 32-Jährigen „das Recht auf Freizügigkeit durch die Ausländerbehörde Bielefeld entzogen worden ist“. Demnach sei der Person die Einreise nach Deutschland nicht gestattet.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Die Bundespolizei hat nach eigenen Angaben „Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen- und Freizügigkeitsgesetz eingeleitet“. Der Fahrer konnte auf Anordnung der Saarbrücker Staatsanwaltschaft – zumindest nach Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro – die Dienststelle wieder verlassen. Der Beifahrer hingegen wurde laut Mitteilung in die JVA Saarbrücken eingeliefert. Dort muss er eine Restfreiheitsstrafe von 280 Tagen absitzen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken, 23.12.2021