Wiederholungsgefahr: Freigelassener Mörder und Vergewaltiger wieder in Haft

Der 19-Jährige, der wegen Mordes und Vergewaltigung in Rheinland-Pfalz verurteilt worden war – wenn auch noch nicht rechtskräftig – sitzt nach seiner vorübergehenden Freilassung wieder im Gefängnis.
Der Mörder und Vergewaltiger einer 18-Jährigen sitzt wieder in einer rheinland-pfälzischen JVA. Symbolfoto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk
Der Mörder und Vergewaltiger einer 18-Jährigen sitzt wieder in einer rheinland-pfälzischen JVA. Symbolfoto: Thomas Frey/dpa-Bildfunk

Mörder und Vergewaltiger wieder im Jugendgefängnis

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat einen neuen Haftbefehl gegen den Mörder und Vergewaltiger erwirkt, der wegen der langen Dauer der Untersuchungshaft durch Prozessverzögerungen wieder auf freiem Fuß war. Nun sitzt er erneut in einem Jugendgefängnis.

Es bestehe Wiederholungsgefahr

Der Grund: Ermittlungen hätten nahegelegt, dass bei dem Täter Wiederholungsgefahr bestehe. Wie die Rheinpfalz berichtet, habe man bei der Auswertung von „internetfähigen Endgeräten“ einen Chatverlauf entdeckt, in dem der 19-Jährige gegenüber einer Frau konkrete sexuelle Gewaltfantasien äußerte.

Täter chattete mit Frau über sexuelle Gewaltfantasien

In den Nachrichten gehe es etwa um Geschlechtsverkehr mit Fesselung und dem Zufügen von Schmerzen. Der Ton sei manipulativ gewesen. Die Behörden fürchten, dass der Mann – sollte sich seine Chatpartnerin auf Geschlechtsverkehr mit ihm einlassen – diese töten könnte, falls sie sich weigert, seine Fantasien umzusetzen.

18-Jährige vergewaltigt und erwürgt

Im März 2020 hatte der damals 17-Jährige eine 18-jährige Jugendliche aus Frankenthal an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Darüber hinaus missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell. Am 2. August 2022 hatte das Gericht ihn zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter war nach Haftbeschwerde auf freiem Fuß

Nach einer Haftbeschwerde der Verteidigung beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken war der 19-Jährige im Oktober aus der Haft entlassen worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte er mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen. Da er die Verzögerungen des Prozesses nicht selbst verschuldet habe, sei eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung zu vereinbaren.

Gerichte weder überlastet noch unterbesetzt

Die Entscheidung schlug hohe Wellen. Die Eltern der getöteten Frau bezeichneten die Freilassung ihres Mörders als „unerträglich“. Zuletzt hatte sich sogar Justizminister Herbert Mertin eingeschaltet. Die Verzögerungen ließen sich ihm zufolge nicht mit einer Überlastung des Gerichtes erklären.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Rheinpfalz
– eigene Artikel