Zoll Saarbrücken prüft Einhaltung des Mindestlohns: Über 340 Arbeitgeber im Visier

Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich am 11. und 12. September 2018 bei einer bundesweiten Kontrolle zur Einhaltung der Mindestlohnregelungen. Im Fokus standen unter anderem der Einzelhandel, Friseure und Gaststätten.

Bundesweit prüften etwa 6.000 Zöllnerinnen und Zöllner die Einhaltung der Mindestlohnregelungen. Befragt wurden dabei über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Doch auch Arbeitnehmer (rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen) nahmen die Einsatzkräfte ins Visier. Das Hauptzollamt Saarbrücken beteiligte sich mit jeweils 70 Zöllnerinnen und Zöllnern.

Im besonderen Fokus der Kontrollen: Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe. Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.

Zoll im Saarland: Kontrolle des Mindestlohns
Im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz wurden mehr als 600 Arbeitnehmer befragt und von über 340 Arbeitgebern die Geschäftsunterlagen eingesehen. In insgesamt 113 Fällen sind weitere Nachprüfungen erforderlich, ob der Mindestlohn gezahlt wurde, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten wurden oder ein Leistungsmissbrauch vorliegt.

Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Saarbrücken