Ab sofort neue Corona-Einreiseregeln: Das gilt es zu beachten

Seit Sonntag (1. August 2021) gelten in Deutschland neue Corona-Einreiseregeln. Was ihr nun beachten müsst:
Urlauber:innen müssen sich bei ihrer Rückkehr auf strengere Einreiseregeln gefasst machen. Symbolfoto: picture alliance/dpa/PA Wire | Kirsty O'connor
Urlauber:innen müssen sich bei ihrer Rückkehr auf strengere Einreiseregeln gefasst machen. Symbolfoto: picture alliance/dpa/PA Wire | Kirsty O'connor

Strengere Einreiseregeln ab sofort

Im Saarland sind noch etwa vier Wochen lang Sommerferien (offizielles Ende der Ferien am 27. August 2021). Familien, die in dieser Zeit noch in Urlaub fahren möchten, müssen sich nun neue Corona-Einreiseregeln halten. So ist am Sonntag (1. August 2021) eine neue Verordnung in Kraft getreten, die die Einreise nach Deutschland reglementiert. Es gelten unter anderem strengere Testpflichten. Insbesondere bei einer Reise in ein sogenanntes Risikogebiet, gibt es einige Vorschriften zu beachten.

Alle wichtigen Vorschriften im Überblick

Was es im Einzelnen zu beachten gibt, haben wir hier für euch zusammengefasst:

Nachweispflicht:

Grundsätzlich müssen alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen. Das gilt unabhängig davon, von wo aus und auf welchem Weg sie ins Land kommen.

Testpflicht bei Einreise aus Virusvariantengebiet:

Bei einem vorherigen Aufenthalt in Virusvariantengebieten ist ein Testnachweis zwingend erforderlich. Der Nachweis einer Impfung oder Genesung reicht hier nicht aus. Geimpfte und Genesene benötigen also ebenfalls einen Testnachweis.

Schnelltest oder PCR-Test auf eigene Kosten:

Der Testnachweis ist mittels Schnelltest oder PCR-Test möglich. Die Kosten für die Tests im Ausland müssen selbst getragen werden. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein. PCR-Tests dürfen hingegen 72 Stunden alt sein. Bei einer Einreise aus einem Virusvariantengebiet verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden.

Kontrollen:

Kontrollen aller Einreisenden sind nicht vorgesehen. Allerdings soll es stichprobenartige Überprüfungen geben. Nachweise sind also bei der Einreise mitzuführen. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Risikogebiete:

Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien für Gebiete mit höherem Infektionsrisiko. Demnach gibt es Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete. Das Gesundheits- und Innenministerium sowie das Auswärtige Amt legen gemeinsam fest, ob eine Region als Hochrisikogebiet eingestuft wird. Die Kriterien sind nicht genau definiert. Ein Indiz soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“ sein.

Quarantäneregeln:

Personen, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren, müssen zehn Tage in Quarantäne. Diese kann ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag der Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten gilt eine nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

Anmeldung bei Einreise aus Risikogebieten:

Personen, die aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Dort können auch die entsprechenden Nachweise über einen Test, eine Impfung oder eine Genesung hochgeladen werden.

Sanktionen bei Verstößen:

Bei Verstößen gegen Nachweis-, Quarantäne oder Anmeldepflichten drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes eine Höhe von bis zu 25.000 Euro erreichen können.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche