Ab sofort in Kraft: Das sind die neuen Corona-Regeln im Saarland

Für Corona-Infizierte gilt im Saarland ab sofort keine Isolationspflicht mehr. Stattdessen müssen sie seit dem heutigen Samstag FFP2-Maske tragen. Die neuen Corona-Regeln im Überblick:
Für Infizierte gilt in der Öffentlichkeit eine FFP2-Maskenpflicht. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Für Infizierte gilt in der Öffentlichkeit eine FFP2-Maskenpflicht. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Neue Corona-Regeln im Saarland

Im Saarland sind am heutigen Samstag (10. Dezember 2022) neue Corona-Regeln in Kraft getreten. Hier die Änderungen im Überblick:

Keine Isolationspflicht mehr – Maskenpflicht für Infizierte

Die wichtigste Neuerung betrifft Corona-Infizierte. Wer sich mit dem Virus angesteckt hat, muss sich künftig nicht mehr isolieren. Stattdessen müssen Menschen, die mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv getestet wurden, außerhalb der eigenen Wohnung eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht für Infizierte endet frühestens fünf Tage nach positiver Testung, wenn 48 Stunden keine typischen Symptome vorgelegen haben, spätestens aber nach zehn Tagen. Dies Pflicht gilt laut Gesundheitsministerium nicht:

  • unter freiem Himmel, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
  • in Innenräumen, wenn man sich (auch in absehbarer Zeit) alleine darin aufhält
  • für nicht eingeschulte Kinder
  • aus sonstigen zwingenden Erfordernissen, zum Beispiel in Situationen, in denen eine Maske der Inanspruchnahme einer notwendigen (zahn-)medizinischen oder therapeutischen Behandlungsmaßnahme entgegensteht

„Die Landesregierung appelliert natürlich weiterhin an die Einhaltung des allgemeinen Grundsatzes: Wer krank ist, bleibt zu Hause“, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Bettina Altesleben (SPD). Positiv getesteten Personen wird empfohlen, sich in freiwillige Selbstisolation zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit wenn möglich aus dem Home-Office nachzugehen und unnötige Kontakte zu vermeiden – auch wenn keine Symptome auftreten.

Bettina Altesleben (SPD). Foto: BeckerBredel

Betretungsverbot an bestimmten Orten

Wer positiv getestet ist, darf medizinisch-pflegerische Einrichtungen nicht betreten. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen sowie Massenunterkünfte. Das Betretungsverbot gilt für Betreiber, Beschäftigte, Besucher:innen und ehrenamtlich Tätige. Es gilt nicht für Menschen, die in den Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden.

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Maskenpflicht in Schulen – Das gilt in Kitas

Für positiv getestete Schüler:innen gilt eine Maskenpflicht. Auf diese essenzielle Schutzmaßnahme könne aus infektiologischer Sicht nicht verzichtet werden, so das Gesundheitsministerium. Wenngleich auch für den Schulbetrieb die grundsätzliche Regel bestehe, dass Kinder und Jugendliche, die krank sind, zu Hause bleiben sollten. Positiv-getestete Kinder können ohne Maske die Kindertagesstätte besuchen. Zum Schutz Anderer empfiehlt das Ministerium das aber nicht.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

In Bussen, Bahnen und Taxis muss weiterhin Maske getragen werden. Das Saarland will vorerst an der Maskenpflicht im ÖPNV festhalten.

Wie lange gelten die Regeln?

Die neue Verordnung tritt am Samstag, dem 10. Dezember, in Kraft und am 13. Januar außer Kraft. Die Maßnahmen gelten damit auch an den Weihnachtstagen und zum Jahreswechsel.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 06.12.2022