Die saarländische Regierung hat die Corona-Verordnung leicht angepasst. Sie trat am heutigen Freitag (3. September 2021) in Kraft und ist bis zum 16. September gültig, teilte das Gesundheitsministerium am Nachmittag mit. Leichte Lockerungen gibt es jetzt bei Demonstrationen, in Pflegeschulen und in Schwimmbädern.
Demonstrant:innen dürfen sich bewegen
Versammlungen dürfen künftig auch mobil abgehalten werden. Bedeutet: Demonstrant:innen können sich nun auch wieder von einem Ort zum nächsten bewegen. Bislang mussten Versammlungen an einem festen Ort oder als Standkundgebung stattfinden, Abweichungen davon gab es nur in Ausnahmefällen.
Änderungen für Pflegeschulen
Pflegeschüler:innen, die sich wegen eines Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne befinden, können ab sofort mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest an Prüfungen teilnehmen. Dieser muss in der Schule durchgeführt werden. Außerdem ist der Präsenzunterricht in den Pflegeschulen nicht mehr an die Sieben-Tage-Inzidenz gebunden. Damit reagiere die Landesregierung auf die wachsende Impfquote in der Bevölkerung, so das Gesundheitsministerium.
Fünf Personen in Duschräumen
Auch beim Hygienekonzept in Schwimmbädern wurde etwas geändert. Duschräume können nun unabhängig von Haushalt oder familiärem Bezugskreis mit bis zu fünf Personen genutzt werden. Dabei ist der Mindestabstand einzuhalten.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 03.09.2021