Auch wegen Corona: Krankmeldungen im Saarland auf neuem Höchststand

Im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen sind immer mehr Menschen krankgeschrieben. Grund sind vor allem die hohen Corona-Infektionszahlen. Die vielen Ausfälle führen in Betrieben in der Region zu Personalengpässen. Das gilt es bei einer Covid-Erkrankung zu beachten:
Im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen sind die Krankschreibungen aktuell auf einem Höchststand. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Bildfunk
Im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen sind die Krankschreibungen aktuell auf einem Höchststand. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Bildfunk

Jede Woche melden sich derzeit im Schnitt über 23.300 Beschäftigte, die bei der IKK Südwest im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen versichert sind, krank. Die Zahl ist in der zweiten Märzwoche mit über 24.000 Krankmeldungen sogar nochmals gestiegen. Der Anteil der Covid-Infektionen liegt dabei bei rund 6 Prozent – Anfang Dezember 2021 waren es noch rund 2 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 22.000 IKK-Versicherte in der Region neu krankgeschrieben.

Betriebe leiden unter Personalengpässen

„Omikron führt im Moment dazu, dass sich weitaus mehr Menschen mit dem Coronavirus anstecken und arbeitsunfähig sind. Wir befinden uns hier seit Jahresbeginn konstant auf einem sehr hohen Niveau“, so Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest. „Nicht nur die Erkrankten selbst sind Leidtragende, sondern auch die Betriebe haben bei diesem hohen Krankenstand derzeit oft Personalengpässe. Das führt bei verbliebenen Beschäftigten oft zu Überlastung mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Das sind die Krankmeldungen von morgen„, warnt Vorstandsmitglied Dr. Jörg Loth.

Wer in Quarantäne muss, ist nicht automatisch krankgeschrieben

Menschen, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde und denen das Gesundheitsamt daher eine Quarantäne verordnet hat, sind jedoch nicht automatisch krankgeschrieben. Hierzu kommt es auf Symptome wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen oder Fieber an. Erst anhand dieser Krankheitsanzeichen darf ein Arzt oder eine Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Wenn jedoch keine Symptome auftreten, besteht kein Grund für eine Krankschreibung – auch bei positivem Corona-Test. Im Fall einer Quarantäne ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber dann über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt.

Krankschreibung bei Atemwegsinfekten auch per Telefon

Bis einschließlich 31. Mai 2022 ist eine Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten auch telefonisch möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Frist um zwei Monate verlängert. Wer Erkältungssymptome aufweist, kann sich demnach per Anruf beim Arzt oder der Ärztin für bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Wie bei jeder anderen Erkrankung, müssen sich die Arbeitnehmer:innen auch bei einer Covid-Infektion umgehend beim Arbeitgeber melden. Die AU muss spätestens nach dem dritten Krankheitstag vorliegen.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der IKK Südwest