Bund und Länder einigen sich auf flächendeckende 2G-Regel: Beschränkungen für Ungeimpfte

Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen nach Angaben von Teilnehmenden auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt.
Bund und Länder haben sich auf eine flächendeckende 2G-Regelung geeinigt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Vanessa Reiber
Bund und Länder haben sich auf eine flächendeckende 2G-Regelung geeinigt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Vanessa Reiber

Bund und Länder einigen sich auf 2G

Bund und Länder haben sich bei ihren Corona-Beratungen nach Angaben von Teilnehmenden am Donnerstag auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen im öffentlichen Leben für nicht geimpfte Menschen geeinigt. So sollen laut Beschlussvorlage nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie sowie zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen haben.

Hospitalisierungsrate fortan entscheidend

Die Maßnahmen sollen dann greifen – sofern noch nicht geschehen –, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet. Das ist die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patient:innen je 100.000 Einwohnenden innerhalb von sieben Tagen.

Dann gilt die 2G-Regelung nicht mehr:

Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann laut der Vorlage von den 2G-Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen werde „konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“. Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.

2G-Plus ab Schwellenwert 6

Wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, soll die sogenannte 2G-Plus-Regel gelten. An Orten mit besonders hohem Infektionsrisiko – etwa Diskotheken, Clubs oder Bars – sollen Geimpfte und Genesene demnach zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen müssen, ergibt sich aus den laut der Angaben vereinbarten Punkten der Vorlage.

Eine endgültige Einigung auf ein Beschlusspapier gibt es wie bei den vorherigen Runden der Ministerpräsidentenkonferenz erst ganz am Schluss der Bund-Länder-Runde.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur