Corona-Verordnung des Saarlandes wird verlängert – was sich ab Samstag ändert

Die Corona-Verordnung des Saarlandes wird nach Beschluss im Ministerrat um einen Monat verlängert. Laut Gesundheitsministerium gibt es "kleinere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen". Die Details dazu:
Im Ministerrat wurde eine Verlängerung der saarländischen Corona-Rechtsverordnung beschlossen. Es gibt zwei kleine Änderungen. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Im Ministerrat wurde eine Verlängerung der saarländischen Corona-Rechtsverordnung beschlossen. Es gibt zwei kleine Änderungen. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Corona-Verordnung des Saarlandes wird um vier Wochen verlängert

Am heutigen Dienstag (10. Januar 2023) ist nach Beschluss im Ministerrat entschieden worden, die Corona-Verordnung des Saarlandes um vier Wochen zu verlängern. Darüber informierte die Pressestelle des saarländischen Gesundheitsministeriums am Nachmittag. Laut Mitteilung wird die Verordnung ab Samstag (14. Januar 2023) um einen Monat verlängert. Bis einschließlich dem 10. Februar bleiben die Regelungen dann gültig. Laut Gesundheitsministerium gibt es in Bezug auf die verlängerte Verordnung „kleinere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen“.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Insbesondere an Orten, wo viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, trägt laut Gesundheitsministerium eine „Mund-Nasen-Bedeckung nachweislich dazu bei, Infektionsketten zu vermeiden“. Daher habe sich der Ministerrat heute dazu entschieden, die Maskenpflicht im saarländischen ÖPNV auch weiterhin aufrechtzuerhalten.

Änderungen ab Samstag

Seit dem 10. Dezember 2022 gilt im Saarland für Infizierte anstelle einer Isolationspflicht eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Wer mittels PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest positiv getestet wurde, ist demnach zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde eine Änderung vorgenommen: „Kinder im Alter bis zu zehn Jahren können ab Inkrafttreten der Verordnung am kommenden Samstag alternativ auch eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen“, hieß es.

Darüber hinaus können ab Inkrafttreten der Verordnung am Samstag positiv getestete Schüler:innen – parallel zu den bereits geltenden Regelungen im Schulbetrieb – auch an Abschlussprüfungen unter Einhaltung der Maskenpflicht teilnehmen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des saarländischen Gesundheitsministeriums, 10.01.2023