Coronahilfen verlängert: Schon über 500 Millionen Euro im Saarland ausgezahlt

Viele Betriebe im Saarland leiden bereits unter Umsatzeinbußen in der vierten Corona-Welle. Wie das saarländische Wirtschaftsministerium erläutert, hat die Bundesregierung jedoch bereits alle Wirtschaftshilfen verlängert und noch einmal nachgebessert - insbesondere für Weihnachtsmärkte:
Laut Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) wurden im Saarland bereits über 500 Millionen Euro Corona-Hilfen ausgezahlt. Symbolfotos: Oliver Dietze & Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk
Laut Saar-Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) wurden im Saarland bereits über 500 Millionen Euro Corona-Hilfen ausgezahlt. Symbolfotos: Oliver Dietze & Monika Skolimowska/dpa-Bildfunk

„Die Pandemie sorgt erneut für wirtschaftliche Schäden. Der komplette Instrumentenkasten der wirtschaftlichen Corona-Hilfen steht zur Verfügung. Stand jetzt sind über alle Programme hinweg bereits über 544 Mio. Euro an Corona-Hilfen an saarländische Unternehmen geflossen, dazu wurden rund 50.000 Anträge bearbeitet“, erläuterte die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD).

Überbrückungshilfe und Neustarthilfe verlängert

Im Einzelnen heißt das, dass die Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV von Januar bis Ende März 2022 fortgeführt wird. Zudem verlängert die Regierung das Kurzarbeitergeld. Auch die Neustarthilfe Plus für Selbstständige läuft in diesem Zeitraum weiter. Soloselbständige können somit weiterhin monatlich bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt von Januar bis März also bis zu 4.500 Euro.

Sonderregelungen für Weihnachtsmärkte

Erweiterte Möglichkeiten gibt es für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind. Schon jetzt können Aussteller:innen die Überbrückungshilfe III Plus erhalten, die insbesondere für die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware relevant ist. Zugleich erleichtert die neue Hilfe den Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Standbetreiber:innen auf Weihnachtsmärkten. Sie müssen künftig nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen.

Welche Unternehmen bekommen die Hilfen?

Die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe bleiben erhalten und werden in der Neuauflage bis März 2022 verlängert. Unternehmen müssen dabei weiterhin einen Rückgang der Umsätze von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen. Dann bekommen sie ihre Betriebskosten umfassend erstattet. Fällt der Umsatz um mehr als 70 Prozent, werden bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Im Dezember bleibt es hier bei einer Erstattung von bis zu 100 Prozent. Das bedeutet, dass auch Diskotheken und Clubs, die nun schließen müssen, ihre Fixkosten vollständig zurückbekommen.

Kritik aus der saarländischen Gastronomie

In der saarländischen Gastronomie wurde jedoch Kritik an den aktuellen Einschränkungen laut. Die neue 2G-Plus-Regel werde „weitere Umsatzeinbußen nach sich ziehen und viele Unternehmen der betroffenen Branchen in die Zahlungsunfähigkeit bringen“, so das Saarbrücker-Restaurant „Hilde & Heinz“. Tobias Hans reagierte auf den Post und erklärte, dass ihm die schwierige Lage zwar bewusst sei. Dennoch halte er die Regelung für die aktuell beste Lösung. Das Wirtschaftsministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, „dass die saarländischen Regeln es zum Beispiel Gastronomen gestatten, Selbsttests unter Aufsicht anzubieten, damit die Kunden die 2G-Plus-Regelungen erfüllen können, ohne zu einem Testzentrum zu müssen.“

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums
– eigener Artikel