Das sind die Corona-Regeln für Silvester und Neujahr im Saarland
Angepasste Corona-Verordnung im Saarland
Nach eigenen Angaben hat die saarländische Landesregierung „einzelne Maßnahmen der Corona-Verordnung Anfang dieser Woche angepasst und verabschiedet„. Am Freitag (17. Dezember 2021) treten diese in Kraft – und am 30. Dezember wieder außer Kraft. Aber: Laut Plan wird die Verordnung „entweder zwischen Weihnachten und Neujahr angepasst oder bis zum 13. Januar 2022 ohne Änderungen verlängert„. Nach aktuellem Stand gelten im Saarland folgende Corona-Regeln für Neujahr und Silvester:
Corona-Regeln für Neujahr/Silvester
Anhand der veränderten Verordnung im Saarland wurden die Ortspolizeibehörden für Silvester (31.12.) ermächtigt, den Alkoholkonsum sowie das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen“. Laut Mitteilung des Gesundheitsministeriums Saar gilt die Regelung ebenso für Heiligabend (24.12.) sowie Neujahr (01.01.).
Darüber hinaus sind sowohl an Silvester als auch an Neujahr „Ansammlungen im öffentlichen Raum“ mit mehr als zehn Personen untersagt, so der jüngste Beschluss der saarländischen Landesregierung.
Zu beachten gilt außerdem: In diesem Jahr wird der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester erneut verboten (wie bereits 2020). Die Ministerpräsident:innen der Länder hatten schon zuvor von einem entsprechenden Feuerwerksverbot an „publikumsträchtigen Plätzen“, wie jetzt im Saarland geschehen, gesprochen.
Übersicht: Aktuelle Corona-Regeln im Saarland
Im Rahmen der angepassten Corona-Verordnung im Saarland hat die Landesregierung noch weitere Maßnahmen/Änderungen auf den Weg gebracht. Unter anderem sind darin Ausnahmen von den 2G-Regeln für Sozialkaufhäuser und Hotels enthalten. An dieser Stelle gibt es die Übersicht: „Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab Freitag“.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums Saar, 16.12.2021
– eigene Berichte