Eilantrag: Saar-Friseur geht mit Klage gegen 2G-Plus-Regel vor

Gegen die 2G-Plus-Regel für Besuche in Friseurbetrieben im Saarland ist beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis eine Klage eingegangen. Was dazu bekannt ist:
Im Bild: Ein Friseur zeichnet ein "+" auf ein Schild, das auf die 2G-Plus-Regel hinweisen soll. Foto: dpa/picture alliance/Ole Spata
Im Bild: Ein Friseur zeichnet ein "+" auf ein Schild, das auf die 2G-Plus-Regel hinweisen soll. Foto: dpa/picture alliance/Ole Spata

Saar-Friseur geht mit Klage gegen 2G-Plus-Regel vor

Für Besuche in Friseursalons im Saarland gilt derzeit die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Geimpfte oder Genesene benötigen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test. Geboosterte Menschen sind von der jeweiligen Testbescheinigung hingegen befreit. Gegen diese Regelung ist beim Oberverwaltungsgericht Saarlouis jetzt eine Klage eingegangen. Das geht aus einer Mitteilung des Friseurdienstleisters „Wild Beauty GmbH“ hervor. Dieser finanziere und organisiere die Klage. Eingereicht habe sie Friseur Wolfgang Schwan aus Saarbrücken per Eilantrag. Mit der Klage soll überprüft werden, „ob die 2G-Plus-Regelung für den Friseurbesuch rechtlich einwandfrei ist“.

In diesem Zusammenhang wird Schwan wie folgt zitiert: „Für den Einzelhandel wurden die 2G-Beschränkungen erst kürzlich gelockert, auch für andere Handwerksbetriebe gibt es Erleichterungen. Nur wir Friseure bekommen keine Perspektive.“

Unterstützung von Landesinnung

Unterstützung gebe es zudem von der Landesinnung Friseure und Kosmetik Saarland. „Wenn es der Politik an der nötigen Ein- beziehungsweise Weitsicht fehlt, müssen die Betriebe jetzt eben gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen“, sagte Geschäftsführer Mirko Karkowsky. Die Landesinnung setze sich dafür ein, „dass möglichst bald wieder alle Kunden in die Salons kommen dürfen“ – und das unabhängig vom Impfstatus.

Und wie geht es jetzt weiter? In der Regel dauere ein Eilverfahren drei bis vier Wochen. Demnach müssen Schwan und seine Kolleg:innen im Saarland also erst einmal abwarten. Bei erfolgreicher Klage würden die Salons im Land wieder „für alle“ öffnen.

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Initiative „Friseure in Not“

Wie aus der Webseite „Friseure in Not“ hervorgeht, gehört auch Friseur Wolfgang Schwan der gleichnamigen Initiative an. Diese hat nach eigenen Angaben bereits im Frühjahr 2021 „bundesweit vor allen Landes-Oberverwaltungsgerichten mit Eilverfahren für die Wiedereröffnung der Friseure gekämpft“. Vor dem Bundesverfassungsgericht laufe zudem weiterhin eine Klage bezüglich der „Ungleichbehandlung beim Unternehmerlohn“.

Verwendete Quellen:
– Webseite „Friseure in Not“
– eigener Bericht