2G für Einzelhandel im Saarland gekippt: Ministerpräsident Hans denkt jetzt über FFP2-Maskenpflicht nach

Am heutigen Freitag (21. Januar 2022) hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die 2G-Regelung für den Einzelhandel gekippt. So reagierte Ministerpräsident Tobias Hans auf die Entscheidung:
Nach der Außervollzugsetzung der 2G-Regelung für den Einzelhandel im Saarland, denkt Ministerpräsident Hans über die Einführung einer FFP2-Maskenpflicht nach. Archivfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze
Nach der Außervollzugsetzung der 2G-Regelung für den Einzelhandel im Saarland, denkt Ministerpräsident Hans über die Einführung einer FFP2-Maskenpflicht nach. Archivfoto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze

Oberverwaltungsgericht kippt 2G für Einzelhandel im Saarland

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Freitag die 2G-Regelung für den Einzelhandel im Saarland außer Vollzug gesetzt. Nach Ansicht des Gerichts seien die entsprechenden Vorschriften in der saarländischen Corona-Verordnung zu unbestimmt. So werde insbesondere nicht ersichtlich, welche Geschäfte konkret von der 2G-Verpflichtung ausgenommen werden und welche nicht. Weitere Informationen und Details zu dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts findet ihr unter: „Oberverwaltungsgericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel im Saarland“.

Das sagt Ministerpräsident Hans zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Noch am Freitagabend gab der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans eine Stellungnahme zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ab. Hans kündigte unter anderem an, dass er das Thema mit auf die Ministerpräsident:innenkonferenz in der nächsten Woche nehmen wolle. „Die Situation mit Omikron stellt uns vor neue Herausforderungen und wir müssen einen Weg finden, den Umgang mit dem Virus allmählich in unseren Alltag zu integrieren. Probleme in der Anwendung von Detailregeln und auch deutschlandweite Gerichtsurteile, wie die jüngste Entscheidung des OVG, sind für uns Anlass zu handeln. Das muss auch Thema in der MPK nächste Woche werden. Wir werden jetzt den aktuellen Beschluss des OVG auswerten und dann zeitnah entscheiden, wie die Rechtsverordnung anzupassen ist“, so Hans.

Hans deutet Einführung einer FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel an

Daneben kündigte Hans an, dass man an die Stelle der 2G-Regelung eventuell eine FFP2-Maskenpflicht setzen wolle. Konkret sagte der Ministerpräsident: „Dabei werden wir auch die aktuellsten Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung berücksichtigen, die bei der MPK am Montag beraten werden. Je nach Ergebnis kann es aus meiner Sicht als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel eine Möglichkeit sein, dort auf eine FFP2-Maskenpflicht zu setzen. Das werden wir gemeinsam im Ministerrat diskutieren. Bis dahin empfehle ich sehr, schon jetzt FFP2-Masken zu tragen“.

Verwendete Quellen:
– Stellungnahme von Ministerpräsident Tobias Hans vom 21.01.2022