Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Saar-Gesundheitsamt spricht erste 17 Tätigkeitsverbote aus

Derzeit verschickt das Gesundheitsamt des Regionalverbandes nach eigenen Angaben die ersten 17 rechtskräftigen Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Voraussichtlich im November werden weitere rund 130 folgen. Derweil spitzt sich die Corona-Lage in den Einrichtungen weiter zu:
Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes will nach eigenen Angaben weitere Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht versenden. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler
Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes will nach eigenen Angaben weitere Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht versenden. Foto: picture alliance/dpa | Boris Roessler

Regionalverband setzt einrichtungsbezogene Impfpflicht um – Tätigkeitsverbote

Aktuell verschickt das Gesundheitsamt des Regionalverbandes die ersten 17 rechtskräftigen Bescheide im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung vom heutigen Freitag (21. Oktober 2022) hervor. „Sechs der 17 betroffenen Menschen dürfen weiterarbeiten, sofern sie sich täglich testen und konsequent eine FFP2-Maske tragen“, hieß es. Die anderen elf Tätigkeitsverbote treten den Angaben zufolge „ohne Auflagen in Kraft“.

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) sagte in diesem Zusammenhang: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein gültiges Bundesgesetz. Wir setzen dies unter sorgfältiger Abwägung zwischen der Systemrelevanz der Mitarbeitenden und dem Infektionsschutz in den Einrichtungen um.“

Weitere Tätigkeitsverbote erwartet

Wie der Regionalverband ebenso mitteilte, wird das Gesundheitsamt voraussichtlich im November weitere rund 130 Tätigkeitsverbote aussprechen. Diese verteilen sich auf 60 verschiedene Einrichtungen, darunter Kliniken und Praxen. „Zu 34 betroffenen Menschen liegt bereits eine Bescheinigung zur Systemrelevanz vor, sodass sie weiter tätig sein können“. Ein wirksames Tätigkeitsverbot droht demnach etwa weiteren 95 Personen.

1.500 Meldungen bisher

Dem Gesundheitsamt seien insgesamt seit März von 170 verschiedenen Einrichtungen rund 1.500 Personen gemeldet worden. „Fast 75 Prozent dieser Meldungen konnten im Sinne der Betroffenen geklärt werden“, hieß es. Demnach seien etwa erforderliche Nachweise eingereicht worden. „Nur zehn Prozent der ursprünglich gemeldeten Fälle wird ein Tätigkeitsverbot – teilweise unter Auflagen außer Kraft gesetzt – ausgesprochen“. In Bearbeitung oder in der Klärungen befinden sich somit die restlichen rund 250 Fälle, so der Regionalverband.

Die Wirksamkeit der Tätigkeitsverbote kann in Fällen außer Kraft gesetzt werden, in denen Arbeitgeber:innen bescheinigen, dass die jeweiligen Beschäftigten für die Versorgungssicherheit unabkömmlich sind. Dann werde ein Tätigkeitsverbot erst wirksam, wenn entsprechende Auflagen nicht eingehalten werden – etwa tägliche Testungen. „In den Fällen, in denen keine Bescheinigung darüber vorgelegt wurde, dass die Mitarbeitenden für die Aufrechterhaltung des Betriebes unabkömmlich sind, dürfen die Betroffenen nach Zustellung des Bescheides ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen“, informierte der Regionalverband.

Corona-Lage verschärft

Derweil hat sich die Corona-Lage in der jüngsten Zeit in den Einrichtungen verschärft. Den Angaben zufolge gibt es in 35 von insgesamt 50 Seniorenheimen im Regionalverband derzeit Fallhäufungen. „Eine Auswertung in der vergangenen Woche hatte ergeben, dass von den 270 positiv getesteten Bewohnern ein Fünftel stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden musste“. Größere Corona-Ausbrüche gebe es aktuell auch in vier Kliniken sowie acht Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. „Insgesamt sind derzeit rund 350 Bewohner, Mitarbeitende und Patientinnen positiv getestet“, hieß es.

Abschließend teilte der Regionalverband mit: „Hinzu kommt eine besorgniserregend hohe Anzahl an Todesfällen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich über der des Vormonats liegt.“

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Regionalverbands Saarbrücken, 21.10.2022