Einzelhandelsunternehmen wehrt sich gegen 2G-Nachweispflicht im Saarland

Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ist abermals ein sogenannter Eilrechtsschutzantrag eingegangen. Konkret wendet sich darin ein Einzelhandelsunternehmen gegen die 2G-Nachweispflicht in einer Saarbrücker Filiale.
Symbolfoto: BeckerBredel
Symbolfoto: BeckerBredel

Einzelhandelsunternehmen wendet sich gegen 2G-Nachweispflicht im Saarland

Am heutigen Montag (17. Januar 2022) ist beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ein sogenannter Eilrechtsschutzantrag eines bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmens eingegangen. Darüber informierte das Verwaltungsgericht am Nachmittag. Mit dem entsprechenden Antrag wendet sich das Unternehmen laut Mitteilung gegen die 2G-Nachweispflicht im Saarland.

Seitens des Verwaltungsgerichts heißt es in diesem Zusammenhang: Das Einzelhandelsunternehmen wehrt sich mit dem Eilrechtsschutzantrag „gegen die Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus für eine von ihm in Saarbrücken betriebene Filiale“. Demnach sei die Firma der Auffassung, dass ihr Warensortiment der Deckung des täglichen Bedarfs dient.

Zuvor „Woolworth“-Urteil

Im Dezember 2021 hatte das saarländische Oberverwaltungsgericht die 2G-Regel im Saarland für das Unternehmen „Woolworth“ gekippt. Die Kette bietet ein Mischsortiment an. Zuvor hatte es eine Klage gegeben, in der sich „Woolworth“ im Nachteil gegenüber Läden mit Warensortiment des täglichen Bedarfs gesehen hatte. Die Richter:innen sahen in ihrem Urteil den Gleichheitssatz voraussichtlich verletzt. In der Folge wurde für „Woolworth“ die 2G-Regel ausgesetzt.

IHK fordert Erleichterung der 2G-Kontrollen in Saar-Einzelhandel

Ebenso im Dezember hatte die IHK Saarland gefordert, hierzulande Erleichterungen für den Einzelhandel bei den 2G-Kontrollen einzuführen. „Im Saarland muss die Landesregierung jetzt rasch nachbessern. Nicht nur, weil der Kontrollaufwand bei vielen Händlern ansonsten unverhältnismäßig groß ist. Sondern auch im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Unternehmen im Nachbarland“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé zu dem Zeitpunkt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.01.2022
– eigene Berichte