IHK fordert Erleichterung der 2G-Kontrollen im saarländischen Einzelhandel
Nach Ansicht der IHK Saarland sollte die Landesregierung bei den Corona-Regelungen im Einzelhandel dem Modell Schleswig-Holstein folgen. Dort müssen Einzelhändler in ihren Läden nicht systematisch an allen Eingängen den 2G-Nachweis aller Kund:innen überprüfen. Stattdessen reichen Stichproben. Auch Rheinland-Pfalz hat diese Regelung bereits übernommen.
„Im Saarland muss die Landesregierung jetzt rasch nachbessern. Nicht nur, weil der Kontrollaufwand bei vielen Händlern ansonsten unverhältnismäßig groß ist. Sondern auch im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Unternehmen im Nachbarland“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.
Testpflicht für Geboosterte müsse bald entfallen
Zudem müsse das Saarland die von Ministerpräsident Tobias Hans angekündigten Ausnahmen von der Testpflicht für Personen mit „Booster-Impfung“ oder aktueller vollständiger Impfung zügig umsetzen. „Erste Erfahrungen zeigen, dass die Testpflicht für Geimpfte erhebliche Frequenz- und Umsatzeinbußen nach sich zieht, insbesondere in der Gastronomie und im Bereich der körpernahen Dienstleistungen.“
Die unzureichende Testinfrastruktur verstärkte den Effekt. „Lange Wartezeiten in den Testzentren drücken empfindlich auf die Testbereitschaft und damit auf die Konsumlaune. Diese Barrieren müssen schnell beseitigt werden – unsere Unternehmen sind mehr denn je auf das Weihnachtsgeschäft angewiesen„, so Thomé abschließend.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der IHK