Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefordert

Politiker aus FDP und CSU und auch der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft fordern, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückzuziehen. Diese sei in ihrer Einseitigkeit unfair und unverhältnismäßig.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht solle nach Ansicht einiger Politiker wieder entfallen. Symbolfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Bildfunk
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht solle nach Ansicht einiger Politiker wieder entfallen. Symbolfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Bildfunk

Nach Ansicht des FDP-Gesundheitsexperten Andrew Ullmann solle die Impfpflicht für Beschäftigte in Klinken und Pflegeheimen bei einer sehr hohen Impfrate entfallen. Der Politiker erklärte der „Augsburger Allgemeinen“ am Dienstag (26. April 2022), dass dann auf eine Fortsetzung verzichtet werden könne. Die Regierung habe die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch während der Delta-Variante eingeführt. „Der Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus war mit dieser Variante noch deutlich höher“, so Ullmann. Dennoch müsse die Empfehlung natürlich weiter gelten.

Am Mittwoch (27. April 2022) findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema statt. Im Vorfeld bekräftigte auch der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, die Forderung, auf die Impfpflicht für das Personal zu verzichten. „Wir fordern die sofortige Aussetzung„, so Gaß. Es sei den Beschäftigten nicht zu vermitteln, warum sie bei einer fehlenden Impfung Tätigkeitsverbot erhalten, während ein Großteil ihrer Covid-Patientinnen ungeimpft sei.

Der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) pflichtete dem in der „Augsburger Allgemeinen“ bei: „Eine einseitige Verpflichtung der Beschäftigten ist nicht nur unfair, sie ist meines Erachtens auch nicht verhältnismäßig.“ Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei nur als erster Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht gedacht gewesen. Letztere war Anfang April im Bundestag gescheitert. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen für besonders zu schützende Gruppen wie Kliniken und Pflegeheime gilt bereits seit Mitte März.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur