Fast alle Corona-Regeln fallen: Saarland wird nicht zum Hotspot

Das Saarland wird sich nicht zum Corona-Hotspot erklären. Daher fallen ab Sonntag fast alle tiefgreifenderen Maßnahmen weg.
Die Maskenpflicht gilt künftig nur noch in wenigen Bereichen. Foto: dpa-Bildfunk
Die Maskenpflicht gilt künftig nur noch in wenigen Bereichen. Foto: dpa-Bildfunk

Obwohl die Corona-Infektionszahlen im Saarland derzeit auf dem höchsten Niveau seit Beginn der Pandemie sind, wird es im Bundesland keine Hotspot-Regelung geben. Darauf hat sich der Ministerrat am heutigen Dienstagnachmittag (29. März 2022) geeinigt. Zuerst hatte der „SR“ darüber berichtet. Eine Bestätigung von offizieller Seite steht noch aus.

Kaum mehr Maskenpflicht

Demnach fallen ab Sonntag (3. April 2022) fast alle tiefgreifenderen Maßnahmen. So wird die Maskenpflicht künftig nur noch im ÖPNV und in vulnerablen Bereichen wie Seniorenheimen und Kliniken gelten. In Geschäften und in Schulen fällt sie.

3G-, 2G- und 2G-Plus-Regeln fallen

Zugangsbeschränkungen gibt es künftig auch keine mehr: So fällt zum Beispiel in der Gastronomie die 3G-Regel weg, in Diskotheken gibt es keine 2G-Plus-Regel mehr.

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Saarland sieht kaum Möglichkeiten – in diesen Ländern sind Hotspots geplant

Laut „ZDF“ sehe die Saar-Regierung derzeit kaum Möglichkeiten für eine Hotspot-Regelung. Diese würde verschärfte Corona-Regeln vorsehen. In Mecklenburg-Vorpommern gilt bis Ende April das ganze Bundesland als Hotspot. Auch Hamburg will sich zum Hotspot erklären.

Lauterbach: An Rechtsgrundlage ändert sich nichts

Den Ländern sind ab Sonntag nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen erlaubt. Sie können aber für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen allerdings, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag klargemacht, dass die neue Rechtsgrundlage nicht nochmals geändert werde.

Verwendete Quellen
– Saarländischer Rundfunk
– Saarbrücker Zeitung
– ZDF
– Deutsche Presse-Agentur