Rechtsgrundlage soll wie geplant auslaufen: So geht es mit den Corona-Maßnahmen weiter

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am heutigen Montag (28. März 2022) mit den Gesundheitsminister:innen der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Spätestens am 2. April sollen die meisten bundesweiten Vorkehrungen enden. Einige Länder hatten eine Verlängerung gefordert. Dennoch läuft die Rechtsgrundlage nun wie geplant aus.
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium. Foto: Christoph Soeder/dpa-Bildfunk
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht bei einer Pressekonferenz im Bundesgesundheitsministerium. Foto: Christoph Soeder/dpa-Bildfunk

Seit 14:00 Uhr berieten heute die Gesundheitsminister:innen über die Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes. Dieses sieht die Aufhebung der meisten Corona-Regeln vor, die Länder können an Hotspots weitere Maßnahmen ergreifen. Es gilt bereits seit dem 20. März 2022. Eine Übergangsregelung erlaubt jedoch, grundlegende Maßnahmen bis zum 2. April weiter aufrechtzuerhalten.

Antrag der Länder auf Verlängerung der bundesweiten Maßnahmen abgelehnt

Die Länder wollten diese Frist teilweise um weitere vier Wochen verlängern. So hätten etwa Maskenpflicht in Innenräumen, 2G und 3G Regelungen in der Gastronomie oder Besucher:innen-Obergrenzen bei Veranstaltungen weiter Bestand. Karl Lauterbach (SPD) erklärte jedoch in einer anschließenden Pressekonferenz, dass die Anträge abgelehnt worden seien. Demnach seien bundesweite Regeln nur bei einer nationalen Gefährdung möglich, die laut Expertenrat nicht zu befürchten sei. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) habe keine Möglichkeit gesehen, die bundesweiten Maßnahmen fortzuführen.

Ab dem 2. April müssen Länder Hotspot-Maßnahmen ergreifen

Dementsprechend sind ab dem 2. April die Länder für weitergehende Corona-Maßnahmen an Hotspots verantwortlich. Eine generelle Maskenpflicht ist dann etwa nur noch in Kliniken oder Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. In Regionen, an denen eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, können die Länder schärfere Regeln wie etwa 2G durchsetzen. Voraussetzung ist, dass das Landesparlament eine kritische Lage feststellt.

Lauterbach nennt Kriterien für „kritische Lage“

Die Kriterien dafür seien laut einiger Länder jedoch zu unkonkret. Lauterbach dagegen nannte hierzu die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Untergrenzen in der Pflege, die Absage von planbaren Eingriffen und die Notwendigkeit, Patient:innen in andere Krankenhäuser zu verlegen. Dabei müsse die kritische Lage nicht bereits nachweislich bestehen, sondern lediglich drohen. „Ganze Bundesländer können Hotspots sein, aber auch einzelne Städte.“

Keine weitere Zeit verlieren

Er appellierte an die Länder, die Maßnahmen zu nutzen und nicht auf ein Sinken der Fallzahlen zu hoffen. Die Zahlen seien auf enorm hohem Niveau, die Krankenhäuser teilweise sehr stark belastet. „Somit muss die Losung der Stunde die sein, dass wir die Regel, die wir haben, nutzen und nicht eine Regel, die rechtlich nicht mehr erhältlich ist, beklagen.“ Es müsse nun gehandelt werden. Man dürfe keine weitere Zeit verlieren. Der Bundesgesundheitsminister wolle keine weitere Werbung für strengere Maßnahmen machen. Wenn jedoch Supermarktketten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Maskenpflicht durchsetzen wollte, begrüße er dies.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers
– Deutsche Presse-Agentur