Genesenenstatus auch im Saarland verkürzt – wegen Omikron
Verkürzter Genesenenstatus
Die Corona-Variante Omikron breitet sich in Deutschland immer mehr aus, auch mit Folgen für Alltagsregelungen wie den Genesenenstatus. Als genesen gilt man nun nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer eigenen Infektion. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium. Wegen Omikron bestehe ein sehr viel größeres Risiko, dann bereits erneut zu erkranken oder Überträger:in zu sein.
„Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, schrieb das RKI.
In Kraft trat die neue Vorgabe am Samstag. Genesennachweise gelten also seitdem nur noch für maximal drei Monate – laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird.
Änderung auch im Saarland gültig
Bei der Definition des Impf- und Genesenenstatus bezieht sich die saarländische Rechtsverordnung auf bundesweite Regelungen, berichtet der „SR“. Aus diesem Grund gilt die Änderung der verkürzten Zeit auf drei Monate bis auf Weiteres auch im Saarland.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarländischer Rundfunk