In diesen Bereichen gilt ab sofort die FFP2-Maskenpflicht im Saarland
FFP2-Maskenpflicht im Saarland eingeführt
Ab dem heutigen Mittwoch (26. Januar 2022) gilt im Saarland in verschiedenen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht. Zunächst hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) lediglich angekündigt, dass er die FFP2-Maskenpflicht als Ersatz für die vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gekippte 2G-Regelung für den Einzelhandel einführen wolle. Nun hat die saarländische Landesregierung sich aber für eine Erweiterung der entsprechenden Pflicht auf weitere Bereiche entschieden. Wo ihr ab heute überall eine FFP2-Maske tragen müsst, zeigt die folgende Übersicht.
Hier müsst ihr ab heute eine FFP2-Maske tragen
Laut den Angaben der saarländischen Landesregierung muss fortan in folgenden Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung der Standards KN95/N95/FFP-2 oder höherer Standards getragen werden:
- im Einzelhandel
- in Ladenlokalen
- im öffentlichen Personennahverkehr (das betrifft Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge)
- im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen
Wer muss in diesen Bereichen eine FFP2-Maske tragen?
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Kinder sind von den Regelungen also nicht betroffen.
Welche Masken müssen getragen werden?
Die Mund-Nasen-Bedeckungen im Einzelhandel, in Ladenlokalen, im ÖPNV und in den anderen betroffenen Bereichen folgende Standards erfüllen:
- FFP2
- KN95
- N95
- oder höhere Standards.
Neue Corona-Verordnung im Saarland mit weiteren Regeländerungen
Die am heutigen Mittwoch (26. Januar 2022) in Kraft getretene Corona-Verordnung im Saarland sieht zudem weitere Regeländerungen vor. Neben neuen Quarantäneregelungen für Schulen und Kitas, gibt es weitere Ausnahmen für 2G-Plus-Regelungen und Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen. Zudem entfällt die PCR-Testpflicht für die Freitestung von Pflegekräften. Ausführliche Informationen zu den Änderungen findet ihr unter: „Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute (26. Januar 2022)“.
Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung