In diesen Bereichen gilt ab sofort die FFP2-Maskenpflicht im Saarland

Im Saarland gilt ab heute eine FFP2-Maskenpflicht in verschiedenen Lebensbereichen. Wo ihr fortan einen entsprechenden Mund-Nasenschutz tragen müsst, zeigt unsere Übersicht:
Im Saarland gilt ab heute in vielen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Armin Weigel
Im Saarland gilt ab heute in vielen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Armin Weigel

FFP2-Maskenpflicht im Saarland eingeführt

Ab dem heutigen Mittwoch (26. Januar 2022) gilt im Saarland in verschiedenen Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht. Zunächst hatte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) lediglich angekündigt, dass er die FFP2-Maskenpflicht als Ersatz für die vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gekippte 2G-Regelung für den Einzelhandel einführen wolle. Nun hat die saarländische Landesregierung sich aber für eine Erweiterung der entsprechenden Pflicht auf weitere Bereiche entschieden. Wo ihr ab heute überall eine FFP2-Maske tragen müsst, zeigt die folgende Übersicht.

Hier müsst ihr ab heute eine FFP2-Maske tragen

Laut den Angaben der saarländischen Landesregierung muss fortan in folgenden Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung der Standards KN95/N95/FFP-2 oder höherer Standards getragen werden:

  • im Einzelhandel
  • in Ladenlokalen
  • im öffentlichen Personennahverkehr (das betrifft Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge)
  • im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen

Wer muss in diesen Bereichen eine FFP2-Maske tragen?

Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Kinder sind von den Regelungen also nicht betroffen.

Welche Masken müssen getragen werden?

Die Mund-Nasen-Bedeckungen im Einzelhandel, in Ladenlokalen, im ÖPNV und in den anderen betroffenen Bereichen folgende Standards erfüllen:

  • FFP2
  • KN95
  • N95
  • oder höhere Standards.

Neue Corona-Verordnung im Saarland mit weiteren Regeländerungen

Die am heutigen Mittwoch (26. Januar 2022) in Kraft getretene Corona-Verordnung im Saarland sieht zudem weitere Regeländerungen vor. Neben neuen Quarantäneregelungen für Schulen und Kitas, gibt es weitere Ausnahmen für 2G-Plus-Regelungen und Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen. Zudem entfällt die PCR-Testpflicht für die Freitestung von Pflegekräften. Ausführliche Informationen zu den Änderungen findet ihr unter: „Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab heute (26. Januar 2022)“.

Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung