Lockdown im Herbst: Diese Verschärfungen plant das Gesundheitsministerium

Das Bundesgesundheitsministerium will die Corona-Schutzmaßnahmen im kommenden Herbst und Winter wieder verschärfen. Aus einem Papier des Ministeriums, das an die Öffentlichkeit gelangt ist, geht hervor, was konkret für einen weiteren Lockdown geplant ist:
Der Bund plant schärfere Corona-Maßnahmen für den Herbst und Winter. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Der Bund plant schärfere Corona-Maßnahmen für den Herbst und Winter. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Bund plant Verschärfung der Corona-Regeln

Aus der Sicht des Bundesgesundheitsministeriums sind in den nächsten Monaten weitere Corona-Vorgaben erforderlich, um eine größere Infektionswelle zu verhindern. In einem Bericht des Ministeriums zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise, der den Bundesländern und dem Bundestag zugesandt wurde, heißt es, dass man mit Blick auf Herbst und Winter weitere Schutzmaßnahmen benötige, „um das Gesundheitswesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht geimpft werden können, vor einer möglichen folgenreichen Erkrankung zu schützen“.

Schutzmaßnahmen für vierte Corona-Welle

In dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur sowie weiteren Medien vorliegt, heißt es weiter: „Eine vierte Welle kündigt sich an – wenn auch noch (!) auf niedrigem Niveau“. Dementsprechend benötige man in den kommenden Monaten auch wieder Schutzmaßnahmen, so das Ministerium. Diese könnten aufgrund der fortschreitenden Impfkampagne allerdings etwas moderater als im vergangenen Herbst ausfallen. „Ein so einschneidender Lockdown wie in der zweiten und dritten Welle wird aller Voraussicht nach nicht notwendig sein“, heißt es in dem Bericht.

Maskenpflicht wohl bis Frühjahr 2022

„Durchgängig und inzidenzunabhängig“ sollen die Basis-Maßnahmen wie Abstand, Hygiene und Maskentragen aufrechterhalten bleiben. Diese sollen überall dort gelten, wo in geschlossenen Räumen viele Menschen zusammentreffen. In dem Bericht des Gesundheitsministeriums heißt es, dass die Maskenpflicht „bis ins Frühjahr 2022“ erforderlich sei. Insbesondere im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel. Dies gelte für alle, auch für Geimpfte und Genesene.

3G-Regeln für Veranstaltungen und weitere Bereiche

Unabhängig von Inzidenzzahlen soll ab Anfang/Mitte September 2021 die „Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen in ganz Deutschland generell nur unter Einhaltung der 3G-Regel (3G: geimpft, genesen oder getestet) möglich sein“. In dem Bericht werden im einzelnen auch folgende Bereiche im Zusammenhang mit der 3G-Regelung genannt: Innengastronomie, Hotelübernachtungen,  körpernahe Dienstleistungen, Sport und Veranstaltungen drinnen, Großveranstaltungen drinnen und draußen.

Weitergehende Einschränkungen für Ungeimpfte

„Insbesondere für Ungeimpfte könnten abhängig von der Impfquote, der Inzidenz nach Altersgruppen und der Rate schwerer Klinikfälle nach Altersgruppen ab bestimmten Grenzwerten erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden“, schreibt die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf das Papier des Gesundheitsministeriums. Zu den Einschränkungen zählten unter anderem „Kontaktbeschränkungen sowie die Begrenzung der Teilnahme oder der Ausschluss von der Teilnahme nicht geimpfter Personen an Veranstaltungen und in der Gastronomie“.

Nächste Bund-Länder-Konferenz steht an

Bundeskanzlerin Angela Merkel will sich bereits am nächsten Dienstag (10. August 2021) mit den Ministerpräsident:innen der Länder zur nächsten Bund-Länder-Konferenz treffen. Dann soll über die weiteren Corona-Maßnahmen in Deutschland beraten werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Recherche