Lockerungen: Bundestag beschließt umstrittenes Corona-Gesetz

Viele Länder Europas haben die meisten Corona-Vorschriften fallen gelassen. Künftig soll es auch hierzulande nur noch Basisregeln geben.
Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Foto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk
Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Foto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk

Ungeachtet hoher Infektionszahlen hat der Bundestag ein geändertes Infektionsschutzgesetz mit dem Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten am heutigen Freitag (18. März 2022) 388 Abgeordnete für die Pläne der Ampelkoalition, 277 lehnten sie ab, 2 enthielten sich. Nach einem heftigen Schlagabtausch hatten in zweiter Lesung SPD, FDP und Grüne dafür gestimmt – alle anderen dagegen.

Nur noch wenige Vorgaben – Übergangsfrist bis 2. April

Ab Sonntag soll es nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen geben. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Für regionale sogenannte Hotspots kann es weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Die Bundesländer wollen aber noch eine bis maximal 2. April eingeräumte Übergangsfrist nutzen und jeweils aktuell geltende Schutzregeln zumindest teilweise aufrechterhalten. Auch das Saarland hatte seine aktuell gültigen Corona-Regeln zuletzt bis zum 31. März verlängert.

Mit den Neuregelungen sollte sich noch direkt am Nachmittag abschließend auch der Bundesrat befassen. Dort ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig. Für einen möglichen Antrag auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses wäre eine Mehrheit von 35 Stimmen in der Länderkammer nötig. Zugleich besteht Zeitdruck für eine schnelle Anschlussregelung, da sonst ab Sonntag gar keine Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen mehr bestünde.

Union kritisiert Gesetzentwurf

Die Union im Bundestag hat den von der Ampel-Koalition vorgelegten Gesetzentwurf scharf kritisiert. Die geplanten Regelungen erzeugten ein Wirrwarr, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge. Sorge wies auf die heftige Kritik der Länder-Regierungschef:innen hin, die diese am Vortag in einer Spitzenrunde mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) geübt hatten.

„Es ist ein absolutes Novum in der Geschichte, dass 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dieser Bundesregierung in Protokollerklärungen sagen, dass es so nicht geht“, sagte Sorge. Die Koalition habe nicht geklärt, wann genau eine Kliniküberlastung drohe. Dies ist das von der Ampel vorgesehene hauptsächliche Kriterium dafür, dass die Länder selbst für Hotspots bestimmte Schutzmaßnahmen beschließen können. Das Gesetz sei „ein einziger unscharfer Rechtsbegriff“, so Sorge.

Auch Grüne unzufrieden

Die Grünen machten deutlich, dass sie selbst unzufrieden sind mit dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). Es sei kein Geheimnis, dass sie sich mehr gewünscht hätten, sagte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther. Auf die Länder komme nun eine große Verantwortung zu, die vorgesehene Übergangsfrist sowie die Regelungen für sogenannte Hotspots mit hohen Infektionszahlen zu nutzen. „Wenn die neuen Maßnahmen nicht ausreichen werden, müssen wir nachsteuern.“

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht