Die saarländische Landesregierung hat die derzeit gültige Corona-Verordnung vorerst bis zum 31. März verlängert. Durch die Verlängerung soll auf die möglichen Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes kurzfristig reagiert werden können, teilte das Gesundheitsministerium am heutigen Dienstag (15. März 2022) mit.
Beratungen in Bundestag und Bundesrat
Der saarländische Ministerrat werde am kommenden Freitag nach der Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat nochmals beraten. Das Infektionsschutzgesetz soll in dieser Woche im Bundestag zum wiederholten Mal in der Pandemie geändert werden. In der aktuellen Version sieht es vor, dass die meisten bundesweiten Corona-Auflagen zum Sonntag auslaufen. Die geplante Neufassung sieht noch einen sogenannten Basisschutz vor. Bundesweit möglich sein sollen demnach Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und Nahverkehr – und Testpflichten in Heimen und Schulen.
Bundesweit bleiben soll auch die Maskenpflicht in Zug und Flugzeug. Die Länder bekommen darüber hinaus Übergangsfristen und können auch weitere Corona-Auflagen für jeweils auszurufende Hotspots beschließen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 15.03.2022
– Deutsche Presse-Agentur