Maskenpflicht fast in allen Bereichen weggefallen: Diese Corona-Regeln gelten jetzt noch im Saarland

Wer in den vergangenen drei Jahren im Saarland mit Bus oder Bahn unterwegs war, musste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jetzt ist die Maskenpflicht im ÖPNV weggefallen. In anderen Bereichen gibt es sie aber immer noch.
In wenigen Bereichen gilt die Maskenpflicht noch. Foto: dpa-Bildfunk
In wenigen Bereichen gilt die Maskenpflicht noch. Foto: dpa-Bildfunk

Maskenpflicht im ÖPNV weggefallen

Nach fast drei Jahren ist die Corona-Maskenpflicht in den saarländischen Bussen und Bahnen am heutigen Donnerstag (2. Februar 2023) weggefallen. Wer mit dem ÖPNV unterwegs ist, muss ab sofort also keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Pflicht war Ende April 2020 eingeführt worden.

Auch keine Maskenpflicht mehr im Fernverkehr

Auch im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht nicht mehr. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das Aus der Regelung mit Blick auf die sinkenden Infektionszahlen und Krankenhauseinweisungen von Anfang April auf Anfang Februar vorgezogen. Er rät dazu, freiwillig Masken zu tragen. „Ich tue es auch. Um kein Long Covid zu riskieren und andere zu schützen“, schrieb der SPD-Politiker am Mittwoch auf Twitter. Lauterbach bezeichnete zugleich die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung großer Corona-Winterwellen als erfolgreich. Deshalb könne die Maskenpflicht im Fernverkehr entfallen.

Pflicht fällt auch in Obdachlosenunterkünften weg

Das Tragen einer Maske ist darüber hinaus ab sofort in Obdachlosenunterkünften sowie Unterkünften für Asylbewerber, Geflüchtete, Ausreisepflichtige und Spätaussiedler nicht mehr Pflicht.

Hier muss noch Maske getragen werden

Zum Schutz vulnerabler Gruppen bleiben die Schutzmaßnahmen in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern oder Arztpraxen weiterhin bestehen, sagte Saar-Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD). Patient:innen und Beschäftigte müssen hier also weiterhin Maske tragen. Wer jemanden im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung besuchen möchte, muss zudem weiterhin einen negativen Corona-Test vorlegen. Ausnahmen gibt es laut der Rechtsverordnung für „medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche“. Die Begleitung Sterbender müsse jederzeit gewährleistet sein.

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Testpflicht in Krankenhäusern

Wer in Gesundheitseinrichtungen arbeitet und weder geimpft noch genesen ist, muss sich noch dreimal pro Woche testen lassen. Immunisierte Mitarbeiter:innen müssen sich einmal pro Woche testen lassen. Die Testpflicht gilt auch für Personen, die stationär aufgenommen werden sollen.

Maskenpflicht für Infizierte gilt weiterhin

Die Maskenpflicht gilt außerdem noch für Infizierte: Sie müssen außerhalb ihrer Wohnung für mindestens fünf Tage eine FFP2-Maske tragen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 26.01.2023
– Aktuelle Corona-Rechtsverordnung des Saarlandes
– Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen