Mehrere Hundert Ungeimpfte im Saar-Gesundheitswesen, aber noch keine Konsequenzen

Den saarländischen Gesundheitsämtern wurden mehrere Hundert ungeimpfte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken gemeldet. Konsequenzen folgten jedoch noch nicht. Man befinde sich aktuell noch in einer Prüfungsphase.
Im Saarland haben sich Hunderte medizinische Einrichtungen im Meldeportal für ungeimpfte Beschäftigte registriert. Symbolfoto: Sina Schuldt/dpa-Bildfunk
Im Saarland haben sich Hunderte medizinische Einrichtungen im Meldeportal für ungeimpfte Beschäftigte registriert. Symbolfoto: Sina Schuldt/dpa-Bildfunk

Arbeitgeber im medizinischen Bereich haben im Saarland seit Einführung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht bereits mehrere Hundert ungeimpfte Beschäftigte gemeldet. Das geht aus Antworten der Gesundheitsämter auf SOL.DE-Anfragen hervor. Demnach gab es bis zu dieser Woche im Kreis St. Wendel etwa 142 Meldungen. Die übrigen Landkreise können noch keine belastbaren Zahlen nennen, jedoch haben sich im Saarpfalz-Kreis bereits 109 Einrichtungen im Meldeportal registriert, im Regionalverband Saarbrücken 250 und im Kreis Merzig-Wadern 81. In Neunkirchen stehen die Zahlen aus dem System noch aus, per Post und E-Mail gab es nur 15 Meldungen. Saarlouis hat bislang keine Daten genannt.

Vor allem Praxen registrieren Mitarbeiter:innen im Portal

Das Meldeportal verzeichne bis dato vor allem Registrierungen von Praxen verschiedener Art. So registrierten sich im Regionalverband etwa 119 Arzt-, Zahnarzt- oder sonstige medizinische Praxen. Im Saarpfalz-Kreis waren es 61. Auch viele Pflegeheime und ambulante Dienste haben sich bereits angemeldet. 75 in Saarbrücken und 61 im Saar-Pfalz-Kreis. Die übrigens Gesundheitsämter machten keine genauen Angaben zur Art der registrierten Einrichtungen.

Bislang keine Konsequenzen für ungeimpfte Beschäftigte

Die ungeimpften Mitarbeiter:innen bekamen bislang jedoch noch keine Konsequenzen zu spüren. Von den Gesundheitsämtern heißt es, dass sie die Fälle zunächst einer eingehenden Prüfung unterziehen. So haben die Betroffenen etwa die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Dieser Prozess dauere unter Umständen mehrere Wochen, da jeweils Fristen gesetzt werden, so das Amt in St. Wendel. Erst dann können etwa Bußgeldverfahren oder weitere Schritte folgen. Bis zu einem Betretungs- oder Beschäftigungsverbot dürfen die ungeimpften Beschäftigten weiter in den Einrichtungen arbeiten. Allerdings konnten Ungeimpfte seit dem 15. März 2022 keine neue Stelle im Gesundheitswesen mehr antreten.

Einige Mitarbeiter:innen ließen sich angesichts der Pflicht impfen

Einen kleinen Erfolg kann die Maßnahme allerdings bereits verbuchen. So haben sich etwa im Regionalverband Saarbrücken mehrere Mitarbeiter:innen im Medizin- und Pflegebereich angesichts der drohenden Pflicht impfen lassen. Auch im Saarpfalz-Kreis haben etwa die Beschäftigten zweiter Praxen vor Einführung der Pflicht eine Erstimpfung mit dem Novavax-Vakzin erhalten. Fundierte Aussagen darüber, wie viele der Betroffenen im Saarland sich von der Pflicht zu einer Impfung haben verleiten lassen, könne man jedoch noch nicht treffen, so die Gesundheitsämter einhellig.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche