Nach Urteil zu Familien: Saar-Regierung will Corona-Verordnung anpassen

Nach der Entscheidung des saarländischen Oberverwaltungsgerichts, einen Paragrafen zu Kontaktbeschränkungen für Familien außer Vollzug zu setzen, will die Regierung reagieren. Sie plant, die Corona-Rechtsverordnung zu ändern. In die neue Fassung sollen auch die Bund-Länder-Beschlüsse aufgenommen werden.

Die saarländische Landesregierung will nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Corona-Rechtsverordnung anpassen. Das teilte Staatskanzlei am Mittwoch (20. Januar 2021) mit.

Gericht kippt Kontaktbeschränkungen für Familien

Die Richter:innen hatten die Kontaktbeschränkungen für Familien vorerst aufgehoben. In der Rechtsverordnung gebe es widersprüchliche Angaben, begründete das Gericht seine Entscheidung und forderte eindeutigere Formulierungen. Konkret bedeutet das zurzeit, dass die 1-Personen-Kontaktregel im familiären Bezugskreis nicht mehr gilt.

Bachmann: Kontakte weiterhin reduzieren

Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) appellierte an die Saarländer:innen, Kontakte weiterhin zu reduzieren. Von vermeidbaren Treffen solle abgesehen werden. „Jeder zwischenmenschliche Kontakt birgt ein Infektionsrisiko“, so die Politikerin.

Ab wann die neuen Corona-Regeln im Saarland gelten

In der neuen Rechtsverordnung sollen auch die Beschlüsse von Bund und Ländern aufgenommen werden. Die neuen Regeln werden voraussichtlich ab Montag gelten.

[legacy_code] Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick [/legacy_code]

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes, 21.01.2021
– eigene Berichte
– eigene Recherche