Nächste Corona-Lockerungen im Saarland jetzt in Kraft

Am heutigen Freitag (4. März 2022) treten weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Unter anderem öffnen viele Bereiche nun wieder unter 3G. Zudem entfällt teilweise die Maskenpflicht. Die neuen Regeln im Überblick:
Im Saarland greifen jetzt neue Corona-Lockerungen. Symbolfoto: Stefan Puchner/dpa-Bildfunk
Im Saarland greifen jetzt neue Corona-Lockerungen. Symbolfoto: Stefan Puchner/dpa-Bildfunk

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar tritt heute eine neue Corona-Verordnung im Saarland in Kraft. Somit greifen jetzt folgende Änderungen:

Änderungen ab Freitag

Maskenpflicht entfällt teilweise

Die Maskenpflicht im Freien gilt ab sofort nur noch bei Veranstaltungen. Darüber hinaus entfällt sie auch in Innenräumen und bei Events, sofern die 2G-Plus-Regeln gelten. Testnachweise dürfen dabei jedoch nicht älter als sechs Stunden sein.

Clubs und Discotheken öffnen

Demzufolge greifen die Änderungen der Maskenpflicht auch für Clubs und Diskotheken. Diese dürfen dann unter 2G-Plus wieder öffnen. Viele Locations im Saarland feiern daher große Re-Opening-Partys: Welche Clubs und Diskotheken Wiedereröffnungen feiern, gibt es an dieser Stelle zum Nachlesen.

Gastro, Sport- und Freizeiteinrichtungen wieder unter 3G

Bereiche, in denen beim Einlass zuvor 2G oder 2G-Plus galt, dürfen nun wieder unter 3G (geimpft, genesen, getestet) öffnen. Das gilt etwa für:

  • Gastrobetriebe
  • Friseursalons
  • Schwimmbäder
  • Saunen
  • Museen
  • Theater
  • Fitnessstudios
  • Konzerthäuser
  • Kinos
  • private und öffentliche Events bis 2.000 Besucher:innen
  • Fahrschulen
  • außerschulische Bildungsveranstaltungen

Bei Busreisen und in Hotels etwa muss dabei alle 72 Stunden ein neuer Testnachweis erfolgen. Alternativ ist bei Anreise der 2G-Nachweis zu erbringen.

Mehr Personen bei Veranstaltungen erlaubt

Die Personenobergrenze von Veranstaltungen erhöht sich im Innenbereich auf 60 Prozent mit maximal 6.000 Besucher:innen. Im Außenbereich sind derweil 75 Prozent Auslastung mit maximal 25.000 Besucher:innen erlaubt. Dabei gilt für die Gäste jedoch weiterhin 2G.

Corona-Regeln in Wahllokalen

Bei der Landtagswahl gelten in den Wahllokalen sowie den Zugangsbereichen Abstandsregeln und Maskenpflicht.

Änderungen ab Samstag

Schulen

Im Musik- und Sportunterricht entfällt ab Samstag die Maskenpflicht. Zudem dürfen schulfremde Personen wieder das Schulgelände betreten. Dabei gelten die 3G-Regeln.

Weitere Lockerungen ab dem 20. März

Darüber hinaus sollen im Saarland ab dem 20. März weitere Lockerungen folgen. Details dazu sind jedoch noch nicht bekannt.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums