Neue Corona-Regeln ab Oktober: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Am heutigen Donnerstag (8. September 2022) hat der Bundestag die neuen Corona-Regeln für den Herbst beschlossen. Wir haben die wichtigsten Informationen zu den geplanten Corona-Maßnahmen für euch zusammengefasst:
Der Bundestag hat neue Regeln im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Im Bild: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Foto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk
Der Bundestag hat neue Regeln im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Im Bild: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Foto: Michael Kappeler/dpa-Bildfunk

Auf die Menschen in Deutschland kommen bald neue Corona-Regeln zu: „Bundestag beschließt Corona-Regeln für den Herbst“. Die neuen Maßnahmen sollen – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Wir haben die wichtigsten Informationen zu den neuen Corona-Regelungen hier für euch zusammengefasst:

Neue Corona-Regeln ab Oktober in Deutschland: Die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • In ganz Deutschland werden FFP2-Masken in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen vorgeschrieben. Auch in Fernzügen gilt die Maskenpflicht. Nur für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt hingegen komplett weg. Allerdings soll die Bundesregierung sie per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats einführen können, wenn dies erforderlich wird. Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen, Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen ein negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden müssen.
  • Ab 1. Oktober 2022 sollen die Länder weitere Corona-Auflagen verhängen können, wenn sich das Infektionsgeschehen in den einzelnen Regionen verschärft. Zu den möglichen Maßnahmen zählt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Masken sollen auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants wieder Pflicht werden können. Eine Ausnahme soll dann aber gemacht werden, wenn man einen negativen Corona-Test vorzeigt.
  • An Schulen und Kitas sollen ebenfalls Corona-Tests vorgeschrieben werden, wenn das Infektionsgeschehen dies erfordert. Ab Klasse fünf werden zudem auch Maskenpflichten in Schulen möglich, soweit dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist“.
  • In einer zweiten Stufe können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen, wenn die Corona-Lage regional kritischer wird. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können auch Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Obergrenzen für Besucher:innen von Innenveranstaltungen möglich sein.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur