Neue Corona-Regeln beschlossen: Das gilt im Saarland ab Montag

Die Minister:innen des Saarlandes haben die neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die neuen Regeln haben wir hier zusammengefasst.

Die Saar-Regierung hat am heutigen Donnerstag (21. Januar 2021) die neuen Corona-Regeln beschlossen. Darin sind die Vereinbarungen gegossen, auf die sich Bund und Länder bei ihrer Sitzung am Dienstag geeinigt hatten.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die neue Rechtsverordnung tritt am Montag, dem 25. Januar 2021, in Kraft. Sie gilt zunächst voraussichtlich bis zum 8. Februar. Dann will das Saar-Kabinett die Regeln auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüfen. Laut Staatskanzlei ist es wahrscheinlich, dass die Regeln länger Bestand haben werden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsident:innen der Bundesländer hatten sich auf eine Lockdown-Verlängerung bis mindestens zum 14. Februar geeinigt.

Was ändert sich?

Verschärft wird die Maskenpflicht. Dann müssen Menschen ab sechs Jahren immer eine medizinische Maske (heißt: meist türkisfarbene oder hellblaue OP-Maske oder Maske der Standards KN95, N95 oder FFP2) tragen, und zwar hier:
– öffentliche Verkehrsmittel
– Geschäfte
– Märkte
– Messen
– Krankenhäuser
– Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
– Arztpraxen
– Psychotherapeuten- sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten-Praxen
– Zahnarztpraxen

Auch während Gottesdiensten und für ambulante Pflegedienste gilt ab Montag die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Die Regierung rät dazu, die Masken auch zu nutzen, wenn engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen in geschlossenen Räumen nicht zu vermeiden ist.

Wie ist der Kontakt mit der Familie geregelt?

Grundsätzlich gilt weiterhin: Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt plus eine nicht in diesem Haushalt lebende Person beschränkt. Wie Regierungssprecher Alexander Zeyer auf SOL.DE-Anfrage präzisierte, wird aus „zwingend persönlichen Gründen“ wie der Betreuung Minderjähriger oder pflegebedürftiger Personen auch der gemeinsame Aufenthalt mit mehreren Personen eines anderen Haushalts gestattet. Allerdings nur, „wenn dies unter Ausschöpfung anderer zumutbarer Möglichkeiten nicht anders sichergestellt werden kann“. Kinder unter 14 Jahren können weiterhin in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften betreut werden, wenn es um Kinder aus maximal zwei Haushalten geht.

Was ist mit Schulen?

Die Präsenzpflicht bleibt mit Ausnahme der Abschlussklassen bis zum 14. Februar ausgesetzt. Die Betreuung in Kitas sowie für Schüler:innen bis zur sechsten Jahrgangsstufe und für Förderschüler:innen ist laut Staatskanzlei sichergestellt.

Neue Regel für Alten- und Pflegeheime

Wer in den Einrichtungen Kontakt mit Bewohner:innen hat, muss eine FFP2-Maske tragen.

Regelungen für Gottesdienste

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen werden nur dann gestattet, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Es gilt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Gesang ist verboten. Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen müssen bis spätestens zwei Werktagen vor dem Ereignis beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden, sofern es keine generellen Absprachen mit der entsprechenden Behörde gibt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes, 21.01.2021
– eigene Recherche