Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Änderungen gelten ab heute

Am heutigen Freitag (15. Oktober 2021) ist im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst:
Im Saarland tritt am heutigen Freitag (15. Oktober 2021) eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
Im Saarland tritt am heutigen Freitag (15. Oktober 2021) eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Am heutigen Freitag (15. Oktober 2021) tritt im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Diese sieht „kleinere redaktionelle Anpassungen“ vor, wie es in einer Mitteilung der saarländischen Landesregierung heißt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Welche Änderungen ab heute gelten, haben wir für euch zusammengefasst:

Erleichterungen für Schüler:innen

Zunächst gelten ab heute kleinere Corona-Erleichterungen für Schüler:innen. So wird die Gültigkeit der Testnachweise an Schulen deutlich verlängert. In einer Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums heißt es hierzu: „Bislang waren Schülerinnen und Schüler von allen Nachweispflichten, die einen Zutrittsnachweis erfordern, ausgenommen, sofern sie regelmäßig an den schulischen Testungen teilnahmen. Die regelmäßige Teilnahme konnte mittels einer Bescheinigung der Schule nachgewiesen werden, welche bisweilen eine Woche gültig war. Mit den kommenden Anpassungen wurde die Gültigkeit des Nachweises der Teilnahme verlängert. Die durch die jeweilige Schule ausgestellte Bescheinigung ist nun nicht mehr länger nur eine Woche, sondern stattdessen längerfristiger, bis zum 22. Dezember, gültig“.

Weniger Nachweise in Mensen erforderlich

Daneben wurden auch gesonderte Regelungen für die Hochschulmensen im Saarland aufgenommen. So ist für den Besuch einer Mensa fortan ein 3G-Nachweis zweimal pro Woche ausreichend.

Verantwortlichkeit für Nachweispflicht geregelt

Zudem hat die saarländische Landesregierung die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Nachweispflichten geklärt. „Darüber hinaus wurde klargestellt, dass Betreiber und Verantwortliche generell die Einhaltung der Nachweispflichten sicherstellen müssen“, heißt es hierzu vonseiten der Landesregierung.

Weitere Erleichterungen für 29. Oktober angekündigt

Die neue Corona-Verordnung im Saarland gilt bis zum 28. Oktober 2021. Für die Zeit danach hat die Staatskanzlei weitere Erleichterungen angekündigt. Dann sollen für Veranstaltungen im Freien keine coronabedingten Beschränkungen mehr gelten. Auch die 3G-Regelung müsse dort dann nicht mehr eingehalten werden. Laut Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) stünden damit Martinsumzügen und Weihnachtsmärkten „keine coronabedingten Hindernisse mehr im Weg“.

Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung
– eigene Berichte