Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Änderungen treten bereits morgen in Kraft

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Mittwoch (22. Dezember 2021) eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. Die ersten Regeländerungen treten bereits am morgigen Donnerstag (23. Dezember 2021) in Kraft. Weitere Beschränkungen greifen dann nach Weihnachten. Die Änderungen im Überblick:
Die saarländische Landesregierung hat weitere Corona-Maßnahmen erlassen. Symbolfoto: BeckerBredel
Die saarländische Landesregierung hat weitere Corona-Maßnahmen erlassen. Symbolfoto: BeckerBredel

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Mittwoch eine neue Corona-Verordnung für das Saarland beschlossen. „Aufgrund des aktuellen immer noch sehr hohen Infektionsgeschehens sowie der hohen Belegungs- und Hospitalisierungsraten in den saarländischen Krankenhäusern, aber auch aufgrund der aufkommenden, sich schnell verbreitenden Omikron-Variante, hat die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen angepasst“, heißt es hierzu in einer aktuellen Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums.

Zweistufiges Inkrafttreten der neuen Corona-Regeln im Saarland

Die Regeländerungen treten im Rahmen von zwei Stufen in Kraft. Die ersten Corona-Beschränkungen gelten bereits ab dem morgigen Donnerstag (23. Dezember 2021). Weitere Corona-Regeln treten dann nach Weihnachten, also ab dem 28. Dezember 2021 in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.

Das sind die wichtigsten Regeländerungen

Änderungen der Corona-Regeln im Saarland ab dem 23. Dezember 2021

  • Sofern ungeimpfte Personen an einem privaten Treffen im privaten oder im öffentlichen Raum teilnehmen, ist die Personenzahl auf den eigenen Haushalt und maximal zwei weitere Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten, bleiben von den Beschränkungen ausgenommen.
  • Bei einer Nachweispflicht in 2G- oder 2G-Plus-Bereichen sind weiterhin minderjährige Schüler:innen mit aktuellem Testnachweis ausgenommen. Das heißt, auch Minderjährige, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen mit aktuellem Testnachweis an diesen Treffen in den 2G- oder 2G-Plus-Bereichen teilnehmen.
  • Das 2G-Optionsmodell für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen wird ergänzt: Für Studierende, die keinen 2G-Nachweis erbringen, muss die Teilnahme am Lehrbetrieb seitens der Hochschulen in digitaler Form ermöglicht werden.

Änderungen der Corona-Regeln im Saarland ab dem 28. Dezember 2021

Ab dem 28. Dezember 2021 treten weitere Corona-Beschränkungen im Saarland in Kraft, die sich an den Bund-Länder-Beschlüssen von Dienstag orientieren. Demnach kommt es ab diesem Tag auch zu Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen. Private Treffen sind demnach dann nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder sind auch hier bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Für ungeimpfte Personen bleibt es bei den bisherigen, härteren Kontaktbeschränkungen.

Der Betrieb von Clubs und Diskotheken bleibt im Saarland weiterhin untersagt. Zusätzlich sind dann auch Tanzveranstaltungen in vergleichbaren Einrichtungen untersagt.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 22.12.2021