Neue Corona-Verordnung im Saarland: Diese Regeln gelten ab Montag

Der Ministerrat im Saarland hat am Donnerstag zur Lockdown-Verlängerung getagt. Am späten Nachmittag wurden die Ergebnisse im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Vorstellung der Corona-Verordnung

Nach einer Sondersitzung des saarländischen Ministerrates haben Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) am späten Donnerstagnachmittag (7. Januar 2021) im Rahmen einer Pressekonferenz die aktualisierte Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgestellt.

Lockdown-Verlängerung

Die aktualisierte Rechtsverordnung tritt ab dem kommenden Montag (11. Januar 2021) in Kraft. Sie ist zunächst bis zum 24. Januar gültig, erklärte der Saar-Ministerpräsident. Man werde die Regeln aber sehr wahrscheinlich nach einer Überprüfung bis zum 31. Januar verlängern. Somit bleibt der Lockdown erstmals weiterhin bestehen und wird teilweise sogar verschärft. „Wir haben leider weiterhin steigende Zahlen“, sagte Hans dazu.

Testpflicht

Neben der Quarantänepflicht für Personen, die sich zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt zudem eine Testpflicht. Der Test muss 48 Stunden vor der Einreise oder bei der Einreise nach Deutschland erfolgen. Die Testpflicht gilt nicht für Pendler:innen.

Schließungen

Der Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs ist weiterhin dicht – ebenso wie die Gastronomie (Ausnahme: Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause) sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Im Saarland soll der Verzehr in Kantinen allerdings weiterhin möglich bleiben.

Schulen und Kitas

An den Schulen soll bis zum 24. Januar kein Regelunterricht mit Präsenzpflicht stattfinden. Ausnahmen gibt es allerdings für Abschlussklassen. „Es gibt diese Ausnahmen nicht, weil wir glauben, dass das Virus weniger gefährlich wäre für Schülerinnen und Schüler die Abschlüsse machen. Nein, wir wägen hier ab. Wir sagen, das Erlangen eines Schulabschlusses ist ein ganz wichtiger Punkt im Leben. Und im Übrigen sind es gerade diese jungen Menschen auf die wir bauen für die Zukunft unseres Landes, für den wirtschaftlichen Aufschwung“, so Hans.

[18:23]

Als gute Nachricht, die Eltern auch entlasten werde, bezeichnete Hans die Aufstockung der Kinderkrankenscheintage um zehn zusätzliche Tage beziehungsweise 20 für Alleinerziehende. Darüber hinaus werden die Kita-Gebühren und die Gebühren für die Freiweillige Ganztagsschule ab dem 10. Januar bis zum Ende des Monats erlassen, wenn die Kinder daheim betreut werden. Das Saarland wird zwei Drittel der Elternbeiträge für Kita und Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) für Januar übernehmen.

Weitere Kontaktbeschränkungen

Verschärft werden die Kontaktbeschränkungen: Ab Montag sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person gestattet. Bislang durften maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen. „Auch ein bestehender Haushalt kann zu einer Person gehen“, so Hans.

Ausnahmen sind bei zwingend persönlichen Fällen möglich, etwa die Betreuung eines Menschen mit Behinderung in der Familie oder die Betreuung von Kindern. Ebenso können feste Betreuungsgemeinschaften (für Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen) gebildet werden.

„Wie in Bayern haben wir möglich gemacht, dass auch feste Betreuungsgemeinschaften gebildet werden können, das heißt, wer seine beiden Kinder immer an einem festen Tag zu seinen Eltern bringt, der kann das auch weiterhin machen und muss nicht entscheiden, welches Kind zu den Eltern geht“, sagte Hans.

15-Kilometer-Regel

Man habe sich auch darauf verständigt, dass in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen weitere Maßnahmen zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort greifen sollen. Dies gilt für Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für länger als drei Tage.

Ausnahme für das Saarland: Die 15-Kilometer-Grenze gilt hierzulande für tagestouristische Reisen. Während Ausflüge aus Vergnügungsgründen untersagt sind, soll es weiterhin möglich sein, etwa Angehörige, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen, zu besuchen.

Verwendete Quellen:
– Livestream saarland.de