Personalausfälle wegen Teil-Impfpflicht in Kliniken: so hoch ist die Quote im Schnitt

Hunderte Kliniken wurden befragt: Wie viel Prozent der jeweils Beschäftigten fallen momentan wegen fehlender Impf- oder Genesenennachweise aus? Das sind die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage:
In Deutschland besteht seit Mitte März eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
In Deutschland besteht seit Mitte März eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Bericht: Klinken melden Ausfälle wegen Teil-Impfpflicht

Die Krankenhäuser haben nach einem Medienbericht im Schnitt sechs Prozent ihrer Beschäftigten wegen fehlender Impf- oder Genesenennachweise an die Gesundheitsämter gemeldet. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bei knapp 400 Kliniken, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Im Einzelnen liegt die Meldequote demnach bei den Pflegediensten bei sieben Prozent, wobei sie bei der Intensivpflege vier Prozent beträgt. Im ärztlichen Dienst sind es demnach drei Prozent.

„Die Zahlen der Umfrage belegen sehr eindrucksvoll, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine außerordentlich hohe und vorbildliche Impfquote aufweisen“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß dem RND. Gleichwohl gab er keine Entwarnung. Angesichts der aktuell weiter steigenden Zahl von Corona-positiven Patient:innen und krankheitsbedingten Ausfällen beim Klinikpersonal seien Einschränkungen bei der Patientenversorgung „nicht zu verhindern“, erklärte er.

Umfrage: Einschränkungen in der Versorgung erwartet

Trotz relativ geringer Meldequoten zu Ungeimpften rechnet der Umfrage zufolge derzeit mehr als die Hälfte der Krankenhäuser (53 Prozent) mit Einschränkungen in der Versorgung von Patient:innen bei einer möglichen Freistellung dieser ungeimpften Beschäftigten.

Hintergrund

In Deutschland besteht seit Mitte März eine Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. Ungeimpften droht ohne Impf- oder Genesenennachweis ein Beschäftigungsverbot.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht