Polizei löst „Corona-Party“ in Kneipe in Friedrichsthal auf

In der vergangenen Nacht von Samstag auf Sonntag (24. Januar 2021) hat die Polizei eine illegale Zusammenkunft von mehreren Leuten in einer Kneipe in Friedrichsthal aufgelöst. Der Gastronomiebetreiber hatte seine Gaststätte nicht zum ersten Mal trotz der bestehenden Corona-Beschränkungen einfach geöffnet. Ihn und seine Gäste erwarten nun hohe Bußgelder.

Kneipe in Friedrichsthal öffnet erneut verbotswidrig

Gegen 00.50 Uhr, wurden Einsatzkräfte der Polizei Sulzbach/Saar auf einen möglichen Gaststättenbetrieb in Friedrichsthal aufmerksam. Trotz des aktuellen coronabedingten Betriebsverbots soll die Kneipe einfach geöffnet und Gäste mit Alkohol versorgt haben. Wie die Polizei mitteilt, habe die besagte Kneipe in der Vergangenheit schon einmal gegen die Corona-Verordnung verstoßen, in dem sie geöffnet war und verbotswidrig betrieben wurde.

Auch am gestrigen Abend hat der Betreiber der Kneipe das Gaststättengewerbe unzulässigerweise ausgeübt. Die Polizeibeamt:innen stellten im Rahmen ihrer Kontrolle fest, dass in der Kneipe kurz zuvor geraucht wurde und einige leere Bierflaschen herumstanden.

Gäste verstecken sich im Hinterhof

Der Inhaber der Kneipe versuchte die Polizei zunächst zu belügen, während sich seine Gäste im Hinterhof der Kneipe versteckten. Er gab gegenüber der Polizei an, dass er sich nur mit einem Bekannten in der Gaststätte aufhalte, der auch angetroffen wurde. Im Zuge der Kontrolle entdeckten die Polizeikräfte allerdings die weiteren Personen, die versucht hatten, sich zu verstecken.

Hohe Bußgelder für die Corona-Verstöße

Insgesamt wurden sieben Personen aus sieben unterschiedlichen Haushalten angetroffen, die allesamt keine Mindestabstände eingehalten hatten und ohne Masken trotz der entgegenstehenden Kontaktbeschränkungen zusammen mit Alkohol feierten. Die Polizei leitete gegen alle Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung ein. Die Gäste der Kneipe erwartet nun allesamt ein Bußgeld im dreistelligen Bereich. Eine besonders hohe Geldbuße erwartet den Inhaber der Kneipe, der diese zum wiederholten Male verbotswidrig geöffnet hatte. Laut Polizei kommt ein Bußgeld im vierstelligen Bereich auf den Mann zu.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizei vom 24.01.2021