Saar-Landtag schafft Kontaktnachverfolgung ab

Wer im Saarland ein Restaurant besuchen wollte, musste bislang seine Kontaktdaten angeben. Der Landtag hat jetzt das Ende der Kontaktnachverfolgung beschlossen.
Bislang mussten in einigen Bereichen Kontaktdaten angegeben werden. Foto: Guido Kirchner/dpa-Bildfunk
Bislang mussten in einigen Bereichen Kontaktdaten angegeben werden. Foto: Guido Kirchner/dpa-Bildfunk

Einstimmig hat der saarländische Landtag für ein Ende der Corona-Kontaktnachverfolgung gestimmt. Die Bestimmungen wurden aus dem Covid-19-Maßnahmengesetz gestrichen, berichten mehrere Medien am heutigen Mittwochnachmittag (16. Februar 2022) übereinstimmend. Gäste müssen also künftig nicht mehr ihren Namen, ihre Adresse oder ihre Telefonnummer beim Besuch von Gastro und Co. angeben.

Gesundheitsämter am Limit

Zur Begründung hieß es seitens der CDU- und SPD-Fraktionen: „Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl täglicher Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie des guten Schutzes von geboosterten Personen ist nunmehr eine Aufhebung der Regelungen zur Kontaktnachverfolgung veranlasst.“ Die Gesundheitsämter sollen durch den Entfall der Kontaktnachverfolgung entlastet werden. Sie sind wegen der steigenden Zahlen vielerorts am Limit.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) sagte laut „dpa“, eine vollständige Aufhebung aller Maßnahmen sei derzeit noch undenkbar. Es sei aber „absolut richtig“, über Öffnungsperspektiven zu beraten. SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon sagte, die Corona-Pandemie sei keineswegs schon endgültig vorbei. Die Maskenpflicht zum Beispiel sei weiterhin sehr sinnvoll.

Kontaktnachverfolgung galt bislang hier

Bislang musste in folgenden Bereichen die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden:

  • Gaststätten
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazugehörigen Probenbetrieb
  • Indoorspielplätze
  • Bestattungen
  • Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport
  • Hotels, Beherbergungsbetriebe und Campingplätze
  • Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Besuche in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Universität des Saarlandes, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik Saar sowie an den übrigen im Saarland staatlich anerkannten Hochschulen, den staatlich anerkannten Berufsakademien und den wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen im Saarland
  • Friseuren und anderen körpernahen Dienstleistern
  • Spielhallen und Wettbüros
  • Prostitutionsgewerbe

Verwendete Quellen:
– Saarbrücker Zeitung
– Saarländischer Rundfunk
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz
– eigener Bericht