Saarland lockert Corona-Testpflicht und Quarantäne für Genesene und Geimpfte

Die saarländische Landesregierung hat am gestrigen Freitag (30. April 2021) Erleichterungen der Corona-Regeln für Menschen, die genesen oder vollständig geimpft sind, beschlossen. Sie sollen in Zukunft mit Getesteten gleichgestellt werden.
Wer alle erforderlichen Corona-Impfungen eines Vakzins nachweisen kann, muss im Saarland künftig keine Schnelltests mehr vorweisen. Symbolfoto: Christopher Neundorf/dpa-Bildfunk
Wer alle erforderlichen Corona-Impfungen eines Vakzins nachweisen kann, muss im Saarland künftig keine Schnelltests mehr vorweisen. Symbolfoto: Christopher Neundorf/dpa-Bildfunk
Wer alle erforderlichen Corona-Impfungen eines Vakzins nachweisen kann, muss im Saarland künftig keine Schnelltests mehr vorweisen. Symbolfoto: Christopher Neundorf/dpa-Bildfunk
Wer alle erforderlichen Corona-Impfungen eines Vakzins nachweisen kann, muss im Saarland künftig keine Schnelltests mehr vorweisen. Symbolfoto: Christopher Neundorf/dpa-Bildfunk

„Wir nehmen in einem ersten Schritt bestimmte Einschränkungen für Geimpfte oder Genese zurück. Menschen, von denen nachweislich kein hohes Ansteckungsrisiko für andere ausgeht, wird durch den Wegfall der Testpflicht der Alltag etwas erleichtert“, erklärte Ministerpräsident Tobias Hans.

Testpflicht für Geimpfte und Genesene entfällt

Ab dem kommenden Montag (3. Mai 2021) soll für vollständig Geimpfte und Genesene im Saarland die Corona-Testpflicht entfallen. Diese Personen können dann etwa Friseursalons oder Geschäfte, die Waren abseits des täglichen Bedarfs anbieten, ohne vorherigen Schnelltest betreten.

Keine Quarantäne nach Reisen in Risikogebiete

Auch bei Quarantänemaßnahmen soll es Erleichterungen geben. Nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet entfällt für diese Personengruppe die Pflicht sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um ein Virusvarianten-Gebiet handelt.

Auch Geimpfte und Genesene müssen jedoch weiterhin allgemeine Vorsichtsmaßnahmen wie Masken und Abstand einhalten. „Weil aber das Risiko wissenschaftlich nicht völlig ausgeschlossen ist“, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger.

Wann gelten die Erleichterungen?

Dabei gelten Menschen als „vollständig geimpft“, wenn sie alle erforderlichen Impfungen eines Corona-Vakzins nach den STIKO Kriterien erhalten haben und keine Symptome aufweisen. Bei Biontech, AstraZeneca und Moderna sind das zwei notwendige Impfungen, bei Johnson & Johnson nur eine. Nach der letzten Impfung müssen zudem mindestens 14 Tage vergangen sein.

Als „genesen“ gelten Personen, die nachweislich bereits mit dem Coronavirus infiziert waren. Der entsprechende PCR-Test muss jedoch mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber auch nicht älter als sechs Monate sein. Ein Antikörpertest zählt nicht als Nachweis.

Auch in Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht gelockert

Obendrein wird die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen gelockert. Sofern die Bewohner:innen genesen oder geimpft sind und in der Einrichtung eine Durchimpfungsquote von 90 Prozent vorliegt, muss nur noch einmal alle zwei Wochen getestet werden. Beschäftigte der entsprechenden Einrichtungen müssen nur noch einmal pro Woche einen Test durchführen, sofern sie ihre Immunität nachweisen können.

Hans fordert, Einschränkungen für Geimpfte zurückzunehmen

Dank dem Impfmarathon, so Hans könnten immer mehr Saarländer:innen von der Erleichterungen profitieren. Er fordert jedoch auch den Bund auf „die tief greifenden Grundrechtseinschränkungen“ für Geimpfte zurückzunehmen. Dazu sollten bereits in der kommenden Woche die Weichen gestellt werden.

Die geänderten Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden bis zum 16. Mai 2021 verlängert.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Saarlandes