Saarland lockert Masken- und Testpflicht

Saarbrücken (dpa/lrs) – Im Saarland wird die Maskenpflicht an diesem Freitag an weiteren Orten aufgehoben:

Saarbrücken (dpa/lrs) – Im Saarland wird die Maskenpflicht an diesem Freitag an weiteren Orten aufgehoben: So müssen Gäste im Außenbereich von Gastronomiebetrieben auch abseits ihrer Plätze keine Maske mehr tragen. Auch an Bushaltestellen und Bahnhöfen kann auf die Maske verzichtet werden, wenn genug Abstand gehalten wird. Keine Maske ist mehr in privaten Fahrzeugen notwendig. Und auch in Gottesdiensten muss an den festen Plätzen keine Maske mehr getragen werden. Die Lockerungen treten mit der neue Corona-Verordnung in Kraft und gelten die nächsten zwei Wochen.

Lockerungen gibt es auch bei der Testpflicht: Diese entfällt nun für Freizeitaktivitäten im Außenbereich. Außerdem müssen Minderjährige für den Besuch von Frei- und Strandbädern keinen negativen Test mehr vorlegen. Negative Tests bräuchten Minderjährige nur noch für den Besuch von Hallenbädern, Thermen und Saunen.

Unter freiem Himmel sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen wieder erlaubt sind. In geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Personen zusammenkommen. Hier gibt es eine Testpflicht ab 11 Menschen. Jugend- und Kinderfreizeiten sind mit maximal 50 statt bisher 30 Teilnehmern wieder möglich.

In den Schulen kann es wieder Veranstaltungen geben wie Elternabende, Info- und Abschlussveranstaltungen in Präsenz, Schulfahrten und Praktika. «Mit den Regelungen wollen wir den Schulgemeinschaften zum Schuljahresende hin auch ermöglichen, das Schuljahr angemessen und mit schönen gemeinsamen Erlebnissen abzuschließen», sagte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD).

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung dürfen Prostitutionsstätten unter Auflagen wieder öffnen. Die Kundinnen und Kunden müssen einen negativen Testnachweis haben, außerdem gelte eine Maskenpflicht, hieß es. Die Verordnung gilt bis einschließlich 8. Juli.

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Corona-Verordnung des Saarlandes