Saarland verabschiedet sich von luca app

Sie kostete das Saarland 370.000 Euro und half wohl nur bedingt. Jetzt hat die Saar-Regierung das Aus der luca App besiegelt.
Das Aus der luca App ist beschlossen. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Das Aus der luca App ist beschlossen. Foto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Die saarländische Landesregierung hat am Dienstag (1. Februar 2022) das Ende der luca app beschlossen. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) gab nach der Entscheidung im Kabinett bekannt, dass der Kooperationsvertrag mit der Betreiberfirma nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängert werde.

Aus für luca auch in anderen Ländern

Dafür ausschlaggebend seien neben dem Stimmungsbild aus den anderen Bundesländern auch die einstimmigen Stellungnahmen aller angehörten Beteiligten auf Landesebene gewesen – darunter der Landkreistag, der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und der PopRat Saarland als Interessenverband der Kultur- und Eventbranche. Die Lizenz kostete das Saarland 369.000 Euro für ein Jahr. Vor fünf Monaten hatte der „SR“ berichtet, dass die App in keinem von 13.000 Fällen bei der Kontaktermittlung geholfen hatte.

Kontaktnachverfolgung geht auch mit Corona-Warn-App

Nach dem Ende der luca app am 31. März könne die Kontaktnachverfolgung im Saarland alternativ mit anderen Apps wie der Corona-Warn-App oder in Papierform sichergestellt werden. Die Corona-Warn-App des Bundes beispielsweise erkenne beim Einchecken zu einer Veranstaltung anonym per Bluetooth, ob man sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten habe. Sie warne anonymisiert Personen, die zu derselben Veranstaltung eingecheckt waren. Laut Bachmann erfolgt diese Warnung ohne Zutun der Gesundheitsämter oder Veranstalter. „Somit ist eine Funktionalität auch bei Überlastung der Gesundheitsämter gewährleistet.“

Im Saarland ist die Kontaktnachverfolgung im Covid-19-Maßnahmengesetz geregelt, das Mitte Januar auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion verlängert wurde. „Demnach haben Betreiber, Veranstalter oder sonstige Verantwortlichen weiterhin durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung sicherzustellen“, hieß es aus dem Ministerium. Die Gesundheitsämter seien berechtigt, die erhobenen Daten anzufordern.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte