Tedi zieht gegen Corona-Regel im Saarland vor Gericht – Eilantrag wegen 2G

Am Montag ist beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ein Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens eingegangen - wegen der 2G-Nachweispflicht für den Einzelhandel. Mittlerweile steht fest, dass es sich bei dem Unternehmen um den Discounter Tedi handelt. Ein Urteil zugunsten der Kette könnte auch für die restlichen Standorte maßgebend sein.
Tedi wehrt sich gegen die 2G-Nachweispflicht im Saarland. Foto: dpa/Ina Fassbender
Tedi wehrt sich gegen die 2G-Nachweispflicht im Saarland. Foto: dpa/Ina Fassbender

Tedi wendet sich gegen 2G-Nachweispflicht im Saarland

Am gestrigen Montag (17. Januar 2022) ist beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ein sogenannter Eilrechtsschutzantrag eines „bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmens eingegangen“, so die Angaben des Gerichts vom Nachmittag. Im Rahmen des Eilantrags wendet sich jenes Unternehmen laut Mitteilung gegen die 2G-Nachweispflicht im Saarland.

Wie unter anderem die Saarbrücker Zeitung („SZ“) berichtet, handelt es sich bei dem Antragssteller um den Discounter Tedi. Laut Verwaltungsgericht bezieht sich der Eilantrag der Kette auf die Filiale in Saarbrücken. Der Discounter wehrt sich „gegen die Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus“. Zur Begründung hieß es: Die Kette sei der Auffassung, dass ihr Sortiment der Deckung des täglichen Bedarfs diene.

Das will die Kette erreichen

Tedi will damit erreichen, dass der Standort in der saarländischen Landeshauptstadt unter eine Ausnahmeregelung fällt, nach der Kund:innen in Läden, deren Waren den täglichen Bedarf decken sollen, von der 2G-Pflicht (Nachweis über Impfung/Genesung) befreit sind. Gleiches gilt laut Corona-Verordnung auch für „Mischbetriebe“ – etwa wenn der Umsatz aus mindestens 85 Prozent des Sortiments aus Waren zur Deckung des täglichen Bedarfs besteht.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht die 2G-Regel im Saarland für das Unternehmen Woolworth gekippt. Das Angebot der Kette umfasst ein Mischsortiment. Zuvor hatte es eine Klage gegeben, in der sich Woolworth nachteilig gegenüber Läden mit Warensortiment des täglichen Bedarfs gesehen hatte. Die Richter:innen sahen im Urteil den sogenannten Gleichheitssatz aller Voraussicht nach verletzt. Die 2G-Regel wurde in der Folge für „Woolworth“ ausgesetzt.

Würde das Gericht im Falle von Tedi für den Discounter entscheiden, könnte das auch maßgebend für die anderen Filialen im Saarland sein. Wie aus der Unternehmenswebseite hervorgeht, betreibt Tedi hierzulande 25 Standorte.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Saarbrücker Zeitung
– Webseite von Tedi