Weitere Corona-Lockerungen für Tageseinrichtungen im Saarland angekündigt
Saar-Gesundheitsministerium aktualisiert Musterkonzept für Tagespflegeeinrichtungen
Bereits seit Anfang Juni dürfen die Tagespflegeeinrichtungen im Saarland wieder öffnen. „Die Möglichkeit Tagespflegeeinrichtungen nochmal regulär besuchen zu können, ist für die untergebrachten Personen sowie für die Angehörigen wichtig um zum gewohnten Tagesablauf zurückkehren zu können“, erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann hierzu und führte weiter aus, dass man nun das Musterkonzept für die Tagespflegeeinrichtungen aktualisiert habe.
„Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Impfquote, gerade bei den besonders gefährdeten Personengruppen und des derzeit niedrigen Infektionsgeschehens, haben wir gemeinsam mit der Saarländischen Pflegegesellschaft das bisherige Musterkonzept, das für die Einrichtungen als Leitlinie dient, angepasst“, erklärte Bachmann am heutigen Donnerstag (1. Juli 2021).
Bei ausreichender Immunisierung könnte auf Mindestabstände verzichtet werden
Die Ministerin führte weiter aus: „Aktuell ist dies im Hinblick auf mögliche Erleichterungen insbesondere aufgrund der Immunisierung der Tagespflegegäste erfolgt. Sobald 90 Prozent der Tagespflegegäste und der Beschäftigten immunisiert sind, kann ab sofort z.B. auf den Mindestabstand verzichtet werden“.
Lockerung der Maskenpflichten
Im Rahmen einer aktuellen Mitteilung informierte das Gesundheitsministerium zudem über Lockerungen bezüglich der Maskenpflichten. „Eine weitere Lockerung konnten wir im Bereich der Maskenpflicht treffen: Die Beschäftigten müssen in der direkten Pflege ab sofort nicht mehr zwingend mindestens FFP2-Masken tragen, sondern können alternativ auch eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen“, wird Gesundheitsministerin Bachmann zitiert.
Sofern die Pflegekräfte nicht im direkten Umfeld arbeiteten beziehungsweise den notwendigen Abstand zur Pflegeperson einhielten, könne auf das Tragen der Maske sogar gänzlich verzichtet werden.
Testpflichten in den Einrichtungen
Die Testpflicht in Tagespflegeeinrichtungen sowie die Regelung zur Befreiung von der Testpflicht gilt laut Angaben des Gesundheitsministeriums analog zu den Vorgaben des „Landesrahmenkonzepts zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege“. Das bedeutet, dass alle immunisierten Tagespflegegäste lediglich einmal alle zwei Wochen einen Test durchführen müssen. Nicht-immunisierte Gäste müssen einen entsprechenden Corona-Test hingegen zweimal wöchentlich durchführen.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums vom 01.07.2021