Böllerverbot, Kontaktbeschränkungen, Impfstatus: Bund und Länder beschließen schärfere Corona-Regeln

Limits für Großveranstaltungen, Beschränkungen für Ungeimpfte und mehr: Bund und Länder legen deutlich nach, um die dramatische Pandemie-Lage in den Griff zu kriegen. Das sind die Beschlüsse vom heutigen Donnerstag in der Übersicht:
Im Bild: Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD). Foto: dpa-Bildfunk/AFP-Pool/John Macdougall
Im Bild: Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Olaf Scholz (SPD). Foto: dpa-Bildfunk/AFP-Pool/John Macdougall

Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland haben sich Bund und Länder auf bundesweit deutlich schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt. Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu einem Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper an Silvester. Die Beschlüsse vom heutigen Donnerstag (2. Dezember 2021) in der Übersicht:

Starke Zuschauer-Einschränkung bei Großveranstaltungen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher:innen und im Freien höchstens 15.000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben.

Apotheker und Zahnärzte dürfen künftig impfen

Künftig sollen auch Zahnärzt:innen, Pflegefachkräfte und Apotheker:innen Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es im heutigen Beschluss.

Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Auf nicht gegen das Coronavirus Geimpfte kommen in ganz Deutschland strenge Kontaktbeschränkungen zu. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken, so ein weiterer Bund-Länder-Beschluss. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen. Die Regelung gilt ebenso nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Maskenpflicht für Schulen soll generell gelten

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll in den Schulen generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten, ebenso dort, wo das bisher nicht der Fall ist. Auch das beschlossen Bund und Länder bei ihren Beratungen am Donnerstag.

Verkauf von Feuerwerk an Silvester verboten

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. An „publikumsträchtigen Plätzen“ soll es demnach ein entsprechendes Feuerwerksverbot geben. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU), sagte am Donnerstag, Bund und Länder hätten eine entsprechende Regelung wie im vergangenen Jahr beschlossen.

Ausweitung von 2G

Ebenso im Beschluss: 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test – also 2G plusvorgeschrieben werden. Auch in Läden, mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel, kommen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene. Dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen das Einhalten der Regel kontrollieren.

Schließungen von Clubs und Diskotheken

Vereinbart wurde ferner, dass Clubs und Diskotheken bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen werden müssen. Dies gilt spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:innen binnen sieben Tagen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Der Bund sagt in dem Beschlusspapier zu, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte beispielsweise in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen auf den Weg zu bringen. Bund und Länder begrüßen es zudem, dass der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur