„O bis O“ gilt nicht immer: Was Autofahrer bei Winterreifen beachten müssen
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen wintertaugliche Reifen am Auto montiert sein – unabhängig von einem festen Zeitraum im Kalender. Es gibt die bekannte Faustregel von „O bis O“, also von „Oktober bis Ostern“. Diese Regel dient aber lediglich als grobe Orientierung, wann Winterreifen aufgezogen sein sollten. Denn wenn Ostern früh fällt, kann es danach noch zu winterlichen Straßenverhältnissen kommen. Experten vom TÜV raten daher davon ab, sich strikt daran zu halten.
Strafen beim Fahren ohne Winterreifen in Deutschland
Die Strafen für den Fahrer staffeln sich je nach Schwere der Situation:
- 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt: Grundstrafe beim Fahren mit nicht vorgeschriebenen Reifen auf winterlichen Straßen
- 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt: Wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden
- 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt: bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden
- 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt: bei einem Unfall infolge falscher Bereifung
Strafe auch für den Fahrzeughalter
Auch der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs (sofern nicht dieselbe Person wie am Steuer) wird zur Kasse gebeten, wenn jemand anderes mit ungeeigneten Reifen erwischt wird. Dann werden 75 Euro fällig und 1 Punkt in Flensburg wird vermerkt.
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Welche Reifen sind erlaubt?
Seit Oktober 2024 gelten nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) als wintertauglich. Solche, die allein nur die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen, sind nicht mehr erlaubt.
Auch das Profil sollte kontrolliert werden. Zwar sind vom Gesetz her nur 1,6 Millimeter Mindestprofiltiefe bei den Reifen gefordert. Doch die Autoclubs raten zur Sicherheit bei Winterreifen zu mindestens vier Millimetern Profiltiefe. Wer gerade keinen Tiefenmesser zur Hand hat: Mit einer Zwei-Euro-Münze kann die Profiltiefe gut abgeschätzt werden. Deren silberner Rand misst vier Millimeter. Sieht man den von der Seite noch, wenn man die Münze ins Profil steckt, ist weniger vorhanden, als es sein sollte.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Neben den Bußgeldern drohen ohne Winterreifen auch Probleme mit der Versicherung. Bei einem Unfall mit ungeeigneter Bereifung kann eine Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder verweigern, da grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Verursacher oder die Verursacherin bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in Regress nehmen.
