Saarbrücker Firma soll Russland Teile für Drohnen geliefert haben – Geschäftsführer in U-Haft

Ein Unternehmer aus dem Saarland soll Russland im Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt haben - durch das Beschaffen von Elektro-Bauteilen für sogenannte Orlan-Drohnen. Der Mann befindet sich in U-Haft. Es besteht der Verdacht von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.
Hier zu sehen: ein in Krywyj Rih/Ukraine zerstörtes Wohnhaus. Foto: dpa-Bildfunk/Libkos/AP
Hier zu sehen: ein in Krywyj Rih/Ukraine zerstörtes Wohnhaus. Foto: dpa-Bildfunk/Libkos/AP

Saarbrücker Firma soll Russland Teile für Drohnen geliefert haben

Sogenannte Orlan-Drohnen ermöglichen Russland einen präzisen Beschuss auf ukrainische Kämpfer. Dafür soll ein Unternehmer aus dem Saarland Elektronik-Bauteile beschafft haben. Zuerst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Dem Nachrichtenmagazin zufolge soll der Mann demnach Russland im Krieg gegen die Ukraine unterstützt haben. Es besteht der Verdacht von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Mittlerweile liegt auch eine Mitteilung des Generalbundesanwalts beim Gerichtshof zu den Ermittlungen vor. Darin heißt es: „Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben“.

Haftbefehl erlassen – Unternehmer in U-Haft

In dem Haftbefehl wird dem Unternehmer im Wesentlichen dieser Sachverhalt zur Last gelegt: „Waldemar W. ist Geschäftsführer zweier von ihm im Saarland gegründeter Unternehmen für den internationalen Handel mit Elektronikbauteilen“. Das jüngste Unternehmen wurde im Februar 2022 eingetragen. Laut Handelsregister ist der Geschäftsgegenstand der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedenster Art, insbesondere elektronischen Bauteilen und Industrieerzeugnissen.

Zwischen Januar 2020 bis März 2023 „führte er in 26 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland aus, das mit der Produktion von militärischem Material und Zubehör befasst ist“. Dazu gehöre die von den russischen Streitkräften ebenso derzeit in der Ukraine eingesetzte „Orlan 10“- Drohne. „Bauteile der Art, wie sie der Beschuldigte lieferte, sind gängiger Bestandteil dieses Drohnentypus und von der Russland-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst“.

Der aktuelle Haftbefehl ersetze einen vorherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim. Auf dessen Grundlage befindet sich der Beschuldigte seit März 2023 in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren „wegen der besonderen Bedeutung des Falles“ übernommen. Diese erwirkte ihrerseits am gestrigen Montag (28. August 2023) den jüngsten Haftbefehl, so die Angaben des Generalbundesanwalts.

Bauteile im Wert von mehr als 700.000 Euro

Die zwischen Januar 2020 und März 2023 gelieferten Bauteile sollen einen Wert von mehr als 700.000 Euro haben. Sie unterliegen der Russland-Embargo-Verordnung, wie die oberste deutsche Anklagebehörde weiter ausführte. Um die Sanktionen zu umgehen, habe der Deutsch-Russe die Waren zunächst aus dem Ausland nach Deutschland importiert und dann über eine Firma in Baden-Württemberg nach Russland gebracht. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 seien die Teile unter anderem auch über Dubai sowie Litauen nach Russland gelangt.

Verwendete Quellen:
– „Spiegel“-Bericht
– Mitteilung des Generalbundesanwalts beim Gerichtshof, 29.08.2023
– Deutsche Presse-Agentur