Gebürtiger Saarbrücker in Mannheim erschossen: Staatsanwaltschaft nennt neue Details

Mit einer Machete bewaffnet soll ein Mann in der Uni Mannheim auf Polizisten zugegangen sein, die den gebürtigen Saarbrücker mit einem Schuss stoppten. Jetzt nannte die Staatsanwaltschaft weitere Details zum Einsatz.
Nach dem Schuss auf einen Mann in Mannheim ermittelt die Polizei. Foto: dpa-Bildfunk
Nach dem Schuss auf einen Mann in Mannheim ermittelt die Polizei. Foto: dpa-Bildfunk

Mann in Hörsaal in Mannheim angeschossen

Nach dem tödlichen Polizeieinsatz in der Universität Mannheim am 23. April hatten die Ermittler:innen den Tathergang zunächst präzisiert. Demnach war der 31-jährige, bewaffnete Mann von der Polizei in einem Hörsaal der Universität angeschossen worden, so das Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Mannheim. Bisher hatte es geheißen, der mit einer Machete bewaffnete Mann sei im Bereich einer Bibliothek aufgefallen, habe eintreffende Polizeikräfte bedroht und sei angeschossen und tödlich verletzt worden.

Staatsanwaltschaft nennt neue Details

Am gestrigen Dienstag (30. April 2024) nannte die Staatsanwaltschaft neue Details zum Einsatz. Unter anderem hieß es: Inzwischen liegt das vorläufige Ergebnis der Obduktion vor. „Hiernach ist davon auszugehen, dass eine einzelne Schussverletzung im Oberkörperbereich todesursächlich war. Der Verletzungsverlauf lässt sich mit der Spurenlage am Tatort in Einklang bringen.“

Bis dato wurden laut Mitteilung über 20 Zeug:innen zum Sachverhalt vernommen. „Wie bereits berichtet, soll der 31-Jährige nach den bisherigen Ermittlungen am 23. April gegenüber einem Zeugen durch eine Ohrfeige und vor Kurzem gegenüber einer Mitarbeiterin der Bibliothek in gleicher Weise handgreiflich geworden sein.“ Andere Angriffe gegen anwesende Personen an dem Tag seien nicht bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft weiter: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist der verstorbene Mann allerdings bereits aufgrund des Verdachts eines versuchten Messerangriffs auf eine Person im April 2022 polizeilich bekannt geworden“.

Gegenstand der Ermittlungen ist darüber hinaus, „inwieweit bei dem 31-Jährigen eine etwaige psychische Erkrankung vorlag“. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führen die Ermittlungen fort.

Polizei darf nur als äußerstes Mittel schießen

Dienstwaffen dürfen nur als „Ultima Ratio“, also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wie das Innenministerium bereits nach früheren Fällen mitgeteilt hatte.

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– Mitteilung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, 30.04.2024