Geisterfahrer auf der Straße – Wie verhalte ich mich richtig?

Erst vor wenigen Tagen kam es auf der A600 hinter dem Kreuz Wittlich zu einem tödlichen Unfall, verursacht durch einen Falschfahrer auf der Autobahn. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn man in eine solche Geisterfahrer-Situation gerät?
Warnschilder weisen den richtigen Weg für Auofahrer:innen. Foto: picture alliance / dpa | Hubert Jakob Denk
Warnschilder weisen den richtigen Weg für Auofahrer:innen. Foto: picture alliance / dpa | Hubert Jakob Denk

Tödlicher Unfall auf der A 60

Der Geisterfahrer kollidierte zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und der Anschlussstelle Wittlich-West mit einem entgegenkommenden Fahrzeug und verursachte so einen schweren Verkehrsunfall, bei dem der Fahrer tödlich verletzt wurde und drei weitere Personen verletzt wurden. Die Verti Versicherung AG gibt nun Tipps, wie man auf Falschfahrer:innen richtig reagiert. Außerdem zeigt sie auf, was sofort zu tun ist, wenn man unversehens selbst auf der Gegenspur unterwegs ist.

Was versteht man unter dem Begriff „Geisterfahrer:in“?

Als sogenannte Geisterfahrer:innen werden diejenigen Verkehrsteilnehmer:innen bezeichnet, welche, die gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren und so nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer im höchsten Maße gefährden. Besonders häufig sind diese auf Autobahnen unterwegs. Doch auch auf Bundesstraße oder Einbahnstraßen kommt es zu Geisterfahrer:innen.

Nachts und am Wochenende mehr Geisterfahrer:innen

Statistiken zeigen, dass gerade nachts und am Wochenende die Zahl der Geisterfahrer:innen höher ist als tagsüber und unter der Woche. Grund dafür kann sein, dass Verkehrsschilder bei Dunkelheit leichter zu übersehen sind als am Tag, und am Wochenende mehr Menschen nachts unterwegs sind als unter der Woche. Neben schlechter Sicht erhöhen auch Unachtsamkeit zum Beispiel durch Schlafmangel oder Alkoholkonsum oder eine unübersichtliche Fahrbahnführung bei Baustellen die Risiken für Geisterfahrten. Auch Menschen mit Selbsttötungsabsicht werden hin und wieder zu Geisterfahrern.

Was sollte man im Ernstfall tun

Hört man – zum Beispiel über das Radio – von einem Geisterfahrer:in auf der gerade befahrenen Strecke, gilt es, den potenziell drohenden Zusammenstoß in jedem Fall zu vermeiden. Dazu sollte die Geschwindigkeit verringert werden, die Warnblickanlage anzustellen und besonders aufmerksam zu sein. „Vermeiden Sie unbedingt Überholmanöver und fahren Sie stattdessen ganz rechts – um von hier im Notfall auf den Seitenstreifen wechseln zu können“, rät Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte bei der Verti Versicherung AG. Wenn möglich, sei es sinnvoll, den nächsten Parkplatz anzusteuern. „Im Verkehrsfunk wird auch durchgegeben, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie also auf die aktuellen Durchsagen im Radio“, so Alexander Held.

Voraussetzung für diese Maßnahmen ist jedoch, dass der Geisterfahrer:in bereits gemeldet wurde. „Sind Sie dagegen derjenige, der den Geisterfahrer zuerst bemerkt, sollten Sie sofort die Polizei informieren, damit andere Verkehrsteilnehmer schnellstmöglich gewarnt werden“, so Alexander Held. Bei Autos mit Freisprechanlage oder einem Beifahrer mit Handy geht das problemlos. Ansonsten gilt es erst anzuhalten, um nicht durch Telefonieren am Steuer selbst den Verkehr zu gefährden.

Wenn man selbst der Geisterfahrer ist

Ob aufgrund schlechter Sicht wegen Nebel, Regen oder Dunkelheit, Unkonzentriertheit bedingt durch Stress, Schlafmangel oder Unachtsamkeit aus anderen Gründen – auch das Szenario, sich selbst eines Tages als Geisterfahrer wiederzufinden, ist keinesfalls unausschließbar.

„Hier in Panik spontan zu wenden, ist eine ganz schlechte Idee – gerade in dieser Situation passiert ein Großteil der Unfälle“, warnt Alexander Held. Vielmehr sollte man in einer solchen Situation, die Warnblinkanlage einzuschalten und an den nächstgelegenen Straßenrand zu fahren. „Nachdem Sie Ihr Fahrzeug so nah wie möglich neben der Schutzplanke abgestellt haben, ziehen Sie eine Warnweste über, steigen aus und rufen die Polizei.“

Mit einer Strafe ist immer zu rechnen

Mit Strafe muss ein Geisterfahrer:in aufgrund der davon ausgehenden Gefährdung des Straßenverkehrs immer rechnen. Passiert jedoch kein Unfall passiert, kommt der Fahrende oftmals glimpflich mit einer Geldstrafe davon, welches ggf. ergänzt wird von einem temporären Fahrverbot. Schwierig wird es allerdings bei einem Unfall: „Hier ist mit einem Strafverfahren zu rechnen, bei dem Falschfahrer sogar Gefängnisstrafen drohen können. Stark unterschieden wird beim Strafmaß auch danach, ob die Falschfahrt versehentlich passiert ist oder absichtlich vorgenommen wurde“, berichtet der Kfz-Experte.

Oftmals ältere Menschen

Einem Forschungsprojekt zufolge, für das die Unfallforschung der Versicherer (UDV) 224 Unfälle der vergangenen Jahre aufgrund von Falschfahrten ausgewertet hat, wurden über 40 Prozent aller solcher Unfälle auf Autobahnen von Senioren über 75 Jahre verursacht, in der Mehrzahl der Fälle aufgrund von Demenz oder Verwirrtheit. Bei jungen Verursachern war mehrheitlich eine suizidale Absicht oder eine Flucht vor der Polizei Grund für den Unfall. Allerdings nahm die Gruppe der unter 24-jährigen Fahrer mit rund 9 Prozent die deutlich kleinste Gruppe unter den Geisterfahrern ein. Rund die Hälfte der Falschfahrten war laut der Studie nach spätestens zwei Kilometern beendet. Viele Geisterfahrer fahren an Anschlussstellen oder Raststätten falsch auf.

„Interessant an der Auswertung ist auch, dass die Geisterfahrer überwiegend die – aus korrekter Richtung gesehen – linke Spur nutzten, und dementsprechend dort die meisten Unfälle stattfanden. Auch das ist ein Grund, bei einer Falschfahrer-Warnung unbedingt die rechte Spur zu nutzen und nicht zu überholen“, sagt Alexander Held.

Verwendete Quelle:
– Pressemitteilung Verti Versicherung AG, 25.10.2023
– Eigener Bericht