Klagen auch aus dem Saarland gegen „Hammerskins“-Verbot eingegangen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Verein „Hammerskins Deutschland“ und dessen regionale Ableger im September verboten. Die Organisation agiere gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihr Zweck laufe den Strafgesetzen zuwider, hieß es zur Begründung.
Derweil klagen mutmaßliche Mitglieder des rechtsextremen Vereins gegen das Verbot. Es seien insgesamt zwölf Klagen eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Die Kläger stammten aus dem Saarland, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Wann am Bundesverwaltungsgericht über die Klagen verhandelt wird, ist noch offen.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur